Von Echsenmenschen und Nazikeulen in der Piratenpartei

Die österreichischen Piraten stehen im Superwahljahr 2015 vor grundlegenden Entscheidungen. Im September sollen die oberösterreichischen Gemeinde- und Landtagswahlen stattfinden und die Wienwahl wurde von Häupl und Vassilakou zwar für den 11. Oktober angekündigt, jedoch noch nicht vom zuständigen Wiener Gemeinderat beschlossen. Oberösterreich und Wien innerhalb weniger Wochen. Genau diese beiden Landesorganisationen (LOs) der Piratenpartei könnten auch gar nicht unterschiedlicher an ihre jeweilige Wahl herangehen, insbesondere wenn man den entscheidenden Faktor Ressourcen in Betracht zieht, womit die Piraten zur Zeit nicht gerade gesegnet sind, sei es personell oder finanziell.

Da haben wir einerseits die oberösterreichischen Piraten, die eigens eine Wahlplattform ins Leben gerufen haben, auf der sie nach möglichen Kandidaten für die Gemeinderats- und Landtagswahl suchen, die dann nach einer Eignungswahl gemeinsam auf Bürgerlisten der Piraten kandidieren würden. Dabei stellen sie auf ihrer Webseite klar:

Zur Landtagswahl werden wir als „Piratenpartei Oberösterreich“ antreten. Für die Gemeinderatswahlen wird der Name der Liste für jede Wahl einzeln abgestimmt. In Gemeinden wo ausschließlich Parteimitglieder antreten ist die Bezeichnung „Piratenpartei Oberösterreich“ bzw. „Piratenpartei“ wahrscheinlich, in Gemeinden, wo ein oder mehr Unabhängige auf der Liste stehen, die Bezeichnung „Bürgerliste der Piraten“. Kurzbezeichnung ist jeweils „PIRAT“.

Soweit so gut. Wie gehen nun die Wiener Piraten mit der Herausforderung der mangelnden personellen sowie finanziellen Ressourcen um? Kurze Antwort: Sie gehen damit anders um. Nämlich Wien Anders.

So eine Art Europa Anders [Wahlbündnis zur Europawahl 2014 von KPÖ, Piratenpartei, Wandel und Unabhängigen], nur ohne Wandel, weil dieser seine Themen eher auf Bundesebene angesiedelt sieht, aber dafür mit Echt Grün mit am Start.

Wahlbündnisse können grundsätzlich Hilfsmittel sein, um Kleinparteien und Bürgerlisten die Möglichkeit zu geben, das unfaire Österreichische Wahlrecht mit seinen Prozenthürden und anderen Ungerechtigkeiten zu bezwingen. Sie beherbergen aber auch die Gefahr, dass eben jene Kleinparteien in einer breiten Masse aufgelöst werden und dadurch ihre Grundsätze verwässert werden.

Was ist das nun für ein Wahlbündnis, dieses Wien Anders? Werfen wir einen Blick auf die teilnehmenden Fraktionen.

Kommunistische Partei Österreich (KPÖ)

Sozusagen der Methusalem aller kommunistischen Parteien weltweit, steht doch als erster Satz dazu auf Wikipedia:

Die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) wurde 1918 als Kommunistische Partei Deutsch-Österreichs (KPDÖ) gegründet und ist somit eine der ältesten kommunistischen Parteien der Welt.

Die Hardcore-Kommunisten sollen sich zwar 2013 in die Partei der Arbeit abgespalten haben, aber den Kommunismus an sich findet man anscheinend immer noch ziemlich gut, sonst würde man ihn nicht im Namen tragen. Weiters ist die KPÖ Teil der Europäischen Linkspartei, aber dazu später mehr. Man könnte jetzt viele Worte über Kommunismus verlieren, aber ein Bild sagt bekanntlich mehr als 1000 Worte.

communismDer Wandel

Diesmal aus oben genannten Gründen nicht beim Anders-Bündnis dabei, hat jedoch in einem neuwal.com-Interview für zukünftige Wahlen folgendes geäußert:

neuwal: “Ihr würdet es jederzeit wieder machen” – Gibt es konkrete Pläne für die Zukunft, was eine Wahlallianz betrifft?

Der Wandel: Also für die Zukunft… die nächste Nationalratswahl – angeblich soll sie ja 2018 stattfinden. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass es deutlich früher sein wird. Da hoffen wir, dass es wieder eine sehr breite Allianz geben wird – hoffentlich eine noch breitere. […] Und für diese Nationalratswahl, die vielleicht ja schon nächstes Jahr kommt, treffen wir jetzt Vorbereitungen: Wir erweitern unser Netzwerk und prüfen, wie eine Allianz aussehen könnte.

Der Wandel ist also in Zukunft wieder mit dabei und „würde eine Wahlallianz jederzeit wieder machen“. Scheint, als wäre der Wandel einzig für Wahlbündnisse gegründet worden.

Plattform der Unabhängigen

Eigentlich eine Mogelpackung, denn wie unabhängig können Unabhängige wirklich sein, wenn sie sich in einem linken Wahlbündnis sammeln und sich SYRIZA, das links-radikale griechische Wahlbündnis, zum Vorbild nehmen? Ehrlicher wäre da schon, sich Plattform der unabhängigen Leninisten zu nennen, wie folgendem Screenshot ihrer Webseite zu entnehmen ist.

unabhaengige_leninistenAber gehen wir einmal davon aus, dass der unabhängige Blog-Betreiber nicht wusste, dass das erste Bild im Beitrag im verwendeten WordPress-Theme zum übergroßen Beitragsbild aufgeblasen wird, und sich dadurch das übergroße Konterfei Lenins rein zufällig ergeben hat. Mittlerweile wurde es wieder entfernt und stattdessen eine Klarstellung veröffentlicht, dass es sich bei der Plattform der Unabhängigen Leninisten natürlich keinesfalls um Leninisten handelt.

Echt Grün

Eine Abspaltung der Wiener Grünen, die sich aus der Listenerstellung zur Wienwahl 2010 im 6. Wiener Gemeindebezirk ergeben hat. Eine andere Abspaltung davon ist die Splittergruppe der Grünen im 8. Bezirk, ECHT JOSEFSTADT. Die sind bei Wien anders zwar weniger aktiv, ein Bezirksrat von ECHT JOSEFSTADT stellt aber immerhin derzeit ein Mitglied im Wiener Landesvorstand (LV) der Piraten, der sich auch für das linke Wahlbündnis einsetzt. Dieser bringt zwar keine piratischen Themen in die Bezirksvertretung ein, weil er nicht für die Piraten in diese Position gewählt wurde, seine Prioritäten werden aber durch seine Facebook-Aktivitäten klarer, wenn man seine Beiträge auf den jeweiligen Facebook-Seiten der Wiener Piraten und von Wien anders zählt.

Piraten Wien – Wien Anders    0 : 4

Piratenpartei

Hier herrscht gerade ziemliches Chaos. Wie bei Europa Anders spaltet man sich in Bündnisbefürworter und Leute, die dem linken Wahlbündnis mit der KPÖ skeptisch gegenüberstehen. Auf der letzten Bundesgeneralversammlung (BGV) der Piraten in Pasching wurde zwar noch großmaulig von Wiener Landesvorstand behauptet, dass man in ganz Wien als Piraten antreten wird und sich auf ein Wunder gefasst machen soll, dem musste aber Anfang Februar auf der ersten Wiener Landesgeneralversammlung (LGV) der Piraten 2015 wieder die Ernüchterung weichen, als quasi vom gesamten Wiener Landesvorstand ein notwendiges Wahlbündnis als einziger Ausweg aus der Ressourcenlosigkeit herbeigeredet wurde. Und auch so abgestimmt. Oder auch nicht, aber dies liegt jetzt beim Schiedsgericht, die Verwirrung scheint komplett.

Es sei denn, mit „in ganz Wien antreten und auf ein Wunder gefasst machen“ war gemeint, mit Wien Anders in ganz Wien anzutreten, so würde dieser Satz auch wieder Sinn machen. Auf jeden Fall folgt noch eine Liquid-Abstimmung zur formenden Wahlallianz, wobei man hier davon ausgehen kann, dass das Wahlbündnis durchgedrückt werden wird. Bestimmte Delegationskaiser werden hier wie auch sonst mehr als nur das „Zünglein an der Waage sein“. Ja, die österreichischen Piraten verwenden Liquid grundfalsch. Dies darzulegen würde aber den Umfang dieses Artikels sprengen und wird vermutlich in einem Zukünftigen nochmals aufgegriffen.

JuLis / JuPis

Fast vergessen, die Jungen Linken und die Jungen Piraten sind auch noch mit von der Partie. Hier lässt sich ganz gut absehen, wie schnell so eine Verschmelzung von Parteien bzw. deren Jugendorganisationen passieren kann, wenn man sich die Zusammensetzung des interimistischen Rates von Wien Anders ansieht:

  • 3 Vertreter der KPÖ
  • 2 Vertreter der Plattform der Unabhängigen
  • 2 Vertreter der Piraten
  • 1 Vertreter der JuPis oder ein Vertreter der Jungen Linken.

Der Rat besteht aus 8 Mitgliedern

Es scheint egal zu sein, ob das 8. Rats-Mitglied von den Jungen Piraten oder den Jungen Linken kommt.

Was hat das ganze nun mit Echsenmenschen und Nazikeulen zu tun?

Wenn man im Forum der Piratenpartei Österreich nach Echsenmenschen sucht, werden über 50 Einträge als Ergebnis zurückgeliefert. Es scheint die bevorzugte Methode, auch (oder vor allem) von Mitgliedern des Bundesvorstands zu sein, um Kritiker mundtot machen zu wollen. Die Nazikeule wird ebenfalls ganz gerne geschwungen, insofern es schonmal im Forum vorkommen kann, dass man als Sympathisant des Nationalsozialismus beschimpft wird, falls man auch nur einen Millimeter rechts der ultralinken Position seines Gegenübers steht. Argumente? Meistens Fehlanzeige.

Mit den ursprünglichen Idealen und Grundsätzen der Piratenpartei hat das jedenfalls wenig zu tun. Das erste Mal wurde der Begriff Echsenmenschen von einem ehemaligen Bundesvorstand der Piratenpartei dazu benutzt, um einen Blogautor zu diffamieren, der über Themen außerhalb seiner progressiven Filter-Bubble geschrieben hat. Dieser Bundesvorstand war ebenfalls Verfechter von Europa Anders, so schließt sich der Kreis.

Die Diskussionskultur im Forum scheint generell etwas angeschlagen zu sein. Ein Wiener Landesvorstand (ebenfalls Bündnisbefürworter) postet dort z.B. unmotiviert über die Freimaurer oder die Rothschilds, wenn ihm im Forum zuviel über die Bilderberger oder über die Parteisatzung diskutiert wird.

Fazit

Die Wiener Piratenpartei sollte sich an der oberösterreichischen Landesorganisation ein Beispiel nehmen und sich nicht für breit angelegte Oppositionsprojekte der Europäischen Linken missbrauchen lassen. Privatsphäre und Datenschutz sind mit Kommunismus unvereinbar. Dieser Zug scheint aber nach Beurteilung der jetzigen Situation abgefahren zu sein und es bleibt nur zu hoffen, dass die Piratenpartei auch dieses linke Wahlbündnis überleben wird.

EDRi’s Schmerzgrenzen zu TTIP (Jänner 2015)

Über EDRi

European Digitals Rights ist ein Netzwerk bestehend aus 34 Privatsphäre- und Bürgerrechtsorganisationen aus ganz Europa.

Neben der Überwachung der TTIP-Verhandlungen und Analysen der verfügbaren Dokumente wird EDRi in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern daran arbeiten, damit diese Schmerzgrenzen respektiert werden, um die digitalen Rechte der Bürger zu schützen.

EDRi’s Schmerzgrenzen

  1. Echte Transparenz sicherstellen
  2. Das Regulierungsrecht schützen
    1. kein ISDS
    2. Das Regulierungsrecht
  3. Garantie der Rechtsstaatlichkeit
  4. Hinzufügen einer Menschenrechtsklausel
  5. IP raus aus TTIP
  6. keine Regeln für Datenschutz
  7. kein Wegsperren von Verschlüsselungsstandards
  8. keine Bestimmungen über Netzneutralität

Einführung

Das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) ist ein Vertrag, der derzeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union ausverhandelt wird. Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, einen besseren Schutz für Investoren und ihre Investitionen zu garantieren und Handelsbarrieren abzubauen. Diese Barrieren sind nicht nur finanzieller Natur, wie Zölle und Steuern, sondern auch technischer Natur, wie unterschiedliche Regeln und Standards. TTIP versucht, diese Barrieren zu reduzieren sowie den Investorenschutz zu priorisieren.

Da Unternehmen Rechtsvorschriften zum Schutz der Bürgerrechte als Handelsbarrieren betrachten, riskiert TTIP die Bedrohung der Grundrechte. Diese Gefahr wird durch die intransparenten Verhandlungen vergrößert und das spezifische Risiko für die digitalen Rechte manifestiert sich selbst äußerst deutlich in folgenden Klauseln:

  1. ISDS und Regulierungszusammenarbeit,
  2. das Urheberrecht und andere „geistige Eigentumsrechte“, und
  3. das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz in der Telekommunikation, E-Commerce und beim grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen.

Dieses Dokument definiert die Positionierung von EDRi und seinen Mitgliedern TTIP gegenüber, sowohl in Bezug auf Form und Inhalt der Verhandlungen.

Da der Zugang zu Inhalten aus den Diskussionen sehr begrenzt ist, können unsere Schmerzgrenzen in der Zukunft aktualisiert werden, sobald weitere Informationen  verfügbar sind.

Echte Transparenz sicherstellen

Seit dem Beginn der Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen im Juli 2013 haben die Europäische Union und ihre US-Kollegen diese Gespräche hinter verschlossenen Türen abgehalten. Vor diesem Start einigten sich beide Seiten darauf, die Verhandlungsdokumente bis zu 30 Jahre lang geheimzuhalten, unter Umgehung der EU-Rechtsvorschriften für den Zugang zu Dokumenten. Angesichts des breiten Umfangs der Gespräche und ihrer möglichen Auswirkungen auf alle Aspekte der EU-Gesellschaft ist Transparenz entscheidend, damit diese Vereinbarung Legitimität in den Augen der Bürger erhält.

Der eingeschränkte Zugang zu Dokumenten verhindert es, dass Parlamente offen ihre Inhalte diskutieren. Es behindert öffentliche Kontrolle, da Bürger im Dunkeln gelassen werden, und es behindert die demokratische Rechenschaftspflicht, sodass Gruppen der Zivilgesellschaft keine andere Wahl haben, als auf Basis der wenigen durchgesickerten Dokumente zu arbeiten.

Es erzeugt eine Zwickmühle für Parlamente und Bürger gleichermaßen. Weder die Öffentlichkeit noch die Politiker sind dazu in der Lage, angemessenen Input während der Verhandlungen zu liefern. Wenn es nur möglich ist, den Text wirklich zu analysieren wenn die Verhandlungen beendet sind, werden alle Vorschläge zur Änderung des Textes nutzlos sein, da die Verhandlungen nicht (leicht) wieder geöffnet werden können.

Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten, die im Rat der Europäischen Union vertreten werden, bestätigten den Schaden, der durch die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen angerichtet wird. Allerdings scheinen sie den Schwerpunkt darauf zu legen, das Konzept den Bürgern, den Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren als ein Mittel zur Behandlung und Abdämpfung von Kritik zu verkaufen. Dieser Ansatz erzeugt keine Transparenz. Hier geht es um Demokratie und nicht um Öffentlichkeitsarbeit. Transparenz wird nur erreicht werden, wenn die Verhandlungen der Öffentlichkeit geöffnet werden – zum Wohle der Demokratie, der Rechenschaftspflicht und der Entwicklung des Handels selbst.

EDRi verlangt echte Transparenz nicht nur bei TTIP, sondern bei allen Handels- und Investitionsvereinbarungen, durch:

  • Öffnung der Verhandlungen für die Öffentlichkeit,
  • Veröffentlichung der Verhandlungsmandate und der Verhandlungstexte,
  • Veröffentlichung aller Dokumente, die an die Vereinigten Staaten sowie die EU gegangen sind,
  • sinnvolles Einbeziehen von Gruppen der Zivilgesellschaft in den Verhandlungsprozess, durch sinnvolle, zielgerichtete Dialoge,
  • Konsultationen und Treffen mit den Unterhändlern.

Das Regulierungsrecht schützen

Geleakte TTIP-Dokumente haben mehrere Bestimmungen enthüllt, die die Kompetenz von Regierungen aufs Spiel setzen, Gesetze im öffentlichen Interesse zu erlassen: ISDS und Regulierungszusammenarbeit.

a. kein ISDS

Im Juni 2013 erhielt die Europäische Kommission die Verhandlungsrichtlinien für TTIP. Diese besagen, dass die Aufnahme eines Investor-State Dispute Settlement (ISDS) Mechanismus vorbehaltlich und nicht zwingend ist.

Die Europäische Union prüft derzeit, ISDS in TTIP aufzunehmen. Indem man Unternehmen die Möglichkeit gibt, Regierungen zu verklagen, wenn Änderungen in der Gesetzgebung sich auf ihre (erwarteten) Gewinne auswirken, stellt ISDS Unternehmen auf die gleiche rechtliche Ebene wie Staaten und dies könnte für ausländische Unternehmen Wege eröffnen, EU-Gesetzgebung zu untergraben, zu verhindern, zu verändern und zu umgehen. Schwache Sicherheitsmaßnahmen, die vorgeschlagen wurden, ignorieren sowohl die persönlichen als auch die institutionellen wohlerworbenen Ansprüche von Schiedsgerichten, um ihre Macht so weit wie möglich zu interpretieren, sowie die Geschichte von extremen Expansionsentscheidungen durch solche Gremien.

Als Ergebnis würde die Einbeziehung von ISDS in TTIP die Demokratie beeinträchtigen. Gesetzgeberische Entscheidungen würden nicht auf dem Interesse der Bevölkerung basieren, sondern durch die Kraft von ausländischen Investoren eingeschränkt sein.

Jede künftige Rechtsvorschrift über Datenschutz, Software-Patente oder andere Rechte an geistigem Eigentum zum Beispiel, könnte unter ISDS in traditionell geheimen, außergerichtlichen Tribunalen angefochten werden, denen institutionelle Unabhängigkeit fehlt und die es Unternehmen ermöglichen, heimische Gerichte zu vermeiden. Wir fordern die Europäische Kommission dazu auf, die große Anzahl an Rückmeldungen der Bürger über die ISDS-Beratungen zu berücksichtigen, die sich gegen die Umgehung der europäischen Demokratie und deren Rechtssysteme stellen.

ISDS darf in Handelsabkommen nicht aufgenommen werden.

ISDS sollte nicht nur aus TTIP herausgenommen werden, sondern aus allen Handels- und Investitionsabkommen, einschließlich der Abkommen mit Kanada und Singapur.

b. Zusammenarbeit bei der Regulierung

TTIP ist viel breiter als ein Handelsabkommen über Tarife; es zielt auch darauf ab, alle geplanten und bestehenden Regeln und Standards zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu harmonisieren und riskiert dabei das Regulierungsrecht der Regierung und stärkt den bereits immensen Lobbyismus-Einfluss auf die Gesetzgebung. Im derzeit vorgeschlagenen Kapitel über Regulierungszusammenarbeit würden sich die EU und die Vereinigten Staaten auf folgendes einigen:

  • Durchführung von regelmäßigem Informationsaustausch über geplante Gesetzgebung, die möglicherweise den internationalen Handel beeinträchtigen könnte;
  • Entwicklung von Regulierungsdialogen um gemeinsame Regulierungsziele festzulegen;
  • Festlegen eines „Regulatory Cooperation Council“-Meetings zweimal im Jahr um Schlüsselbereiche zur Harmonisierung zu identifizieren.

Der Handel würde dann über dem souveränen Recht der Regierungen zu regulieren und Entscheidungen zu treffen stehen. Die EU müsste die US-Regierung konsultieren bevor sie Änderungen in der Gesetzgebung einleitet, die den internationalen Handel beeinträchtigen könnten. Solche Regeln könnten den US-Behörden ermöglichen, direkt oder indirekt genügend Druck aufzubauen, um Gesetzesvorschläge, die ihren Interessen widersprechen, zu verhindern, oder existierende Regelungen neu zu verhandeln.

Diese und andere Einschränkungen des Regulierungsrechts oder etwas, was Aktionen, die im öffentlichen Interesse getroffen wurden, untergraben würden, müssen aus TTIP und aus jedem anderen Handels- oder Investitionsabkommen herausgenommen werden.

Garantie der Rechtsstaatlichkeit

Der Erfolg des Internets hat zur Förderung, den Schutz und der Wahrnehmung von Grundrechten online und offline beigetragen. Allerdings sehen wir zunehmend, wie Regierungen Privatunternehmen unter Druck setzen, damit diese in Online-Inhalte aktiv eingreifen und diese abhören und überwachen, um damit verschiedene politische Ziele zu erreichen (z.B. das Durchsetzen „geistiger Eigentumsrechte“). Diese willkürlichen Einschränkungen durch „freiwillige“ Vereinbarungen zwischen politischen Entscheidungsträgern und der Internet-Industrie untergraben grundlegende Menschenrechtsprinzipien und sind in der EU illegal gemäß Artikel 52 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

In den letzten Jahren waren die Regierungen der EU und der Vereinigten Staaten vor allem in Entwicklungsmaßnahmen eingebunden, um Vermittler zu ermutigen und/oder zu zwingen, Online-Inhalte nicht nur zu überwachen, sondern auch mit Sanktionen dagegen vorzugehen, wie die einseitige Sperrung von Diensten für Online-Service-Providern, die angeblich beispielsweise das Urheberrecht gebrochen haben.

Die Verhängung von Sanktionen durch Mittelsmänner, außerhalb der Rechtsstaatlichkeit, untergräbt die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, und, in Abhängigkeit der verwendeten Methoden, das Recht auf Privatsphäre sowie die Kommunikations- und Versammlungsfreiheit. Dadurch erscheint das Internet immer mehr wie eine Waffe, die Grundrechte untergräbt anstatt sie zu fördern.

Da die meisten globalen Online-Unternehmen amerikanisch sind, existiert eine offensichtliche Versuchung für die US-Regierung eine Strategie zu verfolgen, in der amerikanisches Recht oder die politischen Prioritäten von US-Unternehmen weltweit „freiwillig“ durchgesetzt werden. Die Vorschläge für den „Stop Online Piracy Act“ (SOPA) und das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) sind Beispiele für (fehlgeschlagene) Versuche, das Netz außerhalb der Rechtsstaatlichkeit zu überwachen. Kein Handelsabkommen sollte direkt oder indirekt EU-Bürger außergerichtlichen Regelungen durch Nicht-EU-Unternehmen auf der Grundlage von nicht-EU-Recht und ausländischen kommerziellen Interessen unterwerfen.

Angesichts der ernsten Bedrohung, die dieser jüngste Trend für den Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit darstellt, müssen alle Bestimmungen, die zu direkten oder indirekten privatisierten Durchsetzungsmaßnahmen führen, aus TTIP und aus jedem von der EU geschlossenen Handels- oder Investitionsabkommen ausgeschlossen werden. Dies umfasst Haftungsregelungen für Vermittler oder „Safe Harbour“-Bestimmungen für Ad-hoc-Strafmaßnahmen, die durch Internet-Zwischenhändler verhängt werden.

Einbeziehen einer Menschenrechtsklausel

Internationale Menschenrechtsstandards artikulieren die Rechte des Einzelnen und die Aufgaben und Verbindlichkeiten des Staates diese zu schützen. Allerdings hat der Prozess der Globalisierung und andere globale Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten die Auswirkungen von Unternehmen auf Menschenrechte vergrößert. Am 16. Juni 2011 unterzeichnete der UN-Menschenrechtsrat einstimmig die Leitprinzipien für Unternehmens- und Menschenrechte für die Umsetzung des UN „Protect, Respect & Remedy“ Rahmenwerks und schuf damit einen globalen Standard für die Verhütung und Bekämpfung der Gefahr einer nachteiligen Auswirkung auf die Menschenrechte in Verbindung mit Geschäftstätigkeiten.

In der besonderen Beziehung zwischen Handelsabkommen und Menschenrechten war die EU schon immer Standardsetter. Seit den 1990er Jahren hat die EU in ihren internationalen Handels- und Kooperationsvereinbarungen Menschenrechtsklauseln beigefügt, was es unter den unterzeichnenden Parteien zur Voraussetzung macht, Menschenrechte und demokratische Grundsätze zu schützen.

Dieser Tradition folgend empfehlen wir der Europäischen Kommission in TTIP (wie auch in anderen Handels- und Investitionsabkommen) folgende Menschenrechtsklauseln zu inkludieren:

  • Bestätigung von Verpflichtungen der Staaten unter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen relevanten Instrumenten für internationale Menschenrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
  • Die Zusicherung, dass Vertragsstaaten die Bestimmungen in der Vereinbarung im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen interpretieren.
  • Die Zusicherung, dass keine der Verpflichtungen aus dem Abkommen diese abändern werden hinsichtlich dem Respekt, dem Schutz und der Erfüllung der Grundrechte in der EU.
  • Eine Ausnahme, die es Parteien erlaubt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass es zu einer Verletzung der Grundrechte führt.
  • Einen Mechanismus, der periodische Menschenrechtsfolgenabschätzungen unterbreitet, die gemeinsam von einem speziellen Ausschuss des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments durchgeführt werden.
  • Einen Mechanismus, um Klagen vor nationale Gerichte zu bringen, um eine Untersuchung durch die zuständige Behörde in Menschenrechtsstreitigkeiten einzuleiten, die im Rahmen der Vereinbarung zu Tage treten.
  • Verfahren, um sicherzustellen, dass Bürger und Unternehmen gleich vor dem Gesetz sind.
  • Die Zusicherung, dass die Parteien der Vereinbarung auf keine Weise ihre eigenen Bürger privilegieren oder Nichtbürger diskriminieren, sondern nur nach ihrer Staatsbürgerschaft in einer Angelegenheit von dieser Vereinbarung betroffen sind, in Bezug auf die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit, Kriminalität oder wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses; wie international anerkannte Arbeitsnormen, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelstandards.
  • Einen zugänglichen Mechanismus um Sanktionen zu verhängen, wenn Grundrechte und Standards missbraucht werden und Dialog oder Vermittlung ausgeschöpft sind.

Grundrechte von EU-Bürgern können nicht Gegenstand des Handels sein. Handel ist verhandelbar. Die Grundrechte sind es nicht. Nichts in TTIP oder in anderen Handels- und Investitionsabkommen soll die Rechte und Freiheiten beeinträchtigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingebettet sind.

IP raus aus TTIP

Vor dem Beginn der TTIP-Verhandlungen brachten Gruppen der Zivilgesellschaft eine gemeinsame Erklärung heraus in der sie fordern, dass „Rechte an geistigem Eigentum“ aus TTIP ausgeschlossen werden. Wir wiederholen diese Forderung und bestehen darauf, dass TTIP jegliche Bestimmungen über Patente, Urheberrecht und andere Formen des sogenannten „geistigen Eigentums“ ausschließt. Da die EU-Mitgliedsstaaten und die EU nicht darüber entschieden haben, ob eine umfassende Harmonisierung von geistigem Eigentum wünschenswert ist, und wenn ja, in welchem Umfang, sollte jede Form der Harmonisierung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten das geistige Eigentum betreffend verhindert werden. Derartige Bestimmungen können unsere Rechte auf Kultur und freie Meinungsäußerung schaden und unseren Alltag auch anderweitig beeinflussen.

Vergangene internationale Handelsabkommen haben deutlich die Privilegien von multinationalen Konzernen auf Kosten der Gesellschaft im Allgemeinen vermehrt. Bestimmungen dieser Vereinbarungen können, neben vielen anderen Anliegen, die freie Meinungsäußerung begrenzen und den Zugang zu Lehrmaterial, wie Schulbüchern oder Fachzeitschriften, beschränken.

Um sicherzustellen, dass die Interessen der Bürger aufrechterhalten werden, müssen Regeln für geistiges Eigentum diskutiert und in demokratischen Organisationen angenommen werden und nicht im Zuge der TTIP Verhandlungen neu geschrieben werden, in Abwesenheit von demokratischer Kontrolle.

Regelungen zum „Geistigen Eigentum“ müssen daher aus TTIP ausgeschlossen werden.

Keine Datenschutzregeln in TTIP

Die US-Regierung hat einen Vorschlag für ein Kapitel über E-Commerce vorgestellt, mit einem allgemeinen Vorschlag zu Datenströmen, welches in TTIP inkludiert werden soll. Während die Privatsphäre aus dem Verhandlungsmandat ausgeschlossen wurde, bringt die Einbeziehung von „Datenströmen“ notwendigerweise die Privatsphäre und den Datenschutz wieder in die Diskussion.

Datenschutz und Privatsphäre sind Grundrechte, die unter der EU-Charta für Grundrechte anerkannt werden. Handelsvereinbarungen sind weder ein Forum, um Maßnahmen den Schutz der Privatsphäre betreffend zu diskutieren, noch ein Platz, wo neue Standards etabliert werden.

Die Diskussionen über Datenschutzstandards sollten getrennt gehalten werden und nur in Vereinbarungen enthalten sein, in denen es ausschließlich um die Übermittlung von personenbezogenen Daten geht und die von Experten in diesem Politikbereich ausverhandelt werden. TTIP darf keine Bestimmungen enthalten, die eine Architektur für Datenströme zwischen der EU und den Vereinigten Staaten erschaffen würden. Bei diesem Deal sollen keine Datenschutzbestimmungen enthalten sein und jegliches einsperren von bestehenden Datenübertragungsvereinbarungen soll verhindert werden.

Die Menschenrechte dürfen nicht als Handelshemmnis angesprochen werden und die Frage, ob eine Verordnung die Menschenrechte betreffend „sinnvoll“ und „akzeptabel“ ist, darf nicht mittels Streitbeilegung oder Regulierungszusammenarbeit adressiert werden.

Kein Wegsperren von Verschlüsselungsstandards

Während Verschlüsselung von größter Wichtigkeit ist, um die Sicherheit von persönlichen und sensiblen Daten sowie von sensibler Infrastruktur zu gewährleisten, könnte jedes Wegsperren von bestimmten Standards Schwachstellen erzeugen und somit kritische Informationen der Bürger und Unternehmen gefährden.

Um die ständige Aktualisierung und Verbesserung der hohen Verschlüsselungsstandards zu Gunsten der Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz zu gewährleisten, sollte TTIP kein Wegsperren von Verschlüsselungsstandards enthalten.

Keine Bestimmungen über Netzneutralität

Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Schreibens [Jänner 2015] haben weder die Vereinigten Staaten noch die Europäische Union eine klare Position zur Netzneutralität eingenommen. Jede Bestimmung in einem Handelsabkommen, das ein Wegsperren für künftige Reformen über das Telekommunikationspaket erzeugen könnte, sollte aus TTIP und aus jedem anderen Handels- und Investitionsabkommen ausgeschlossen werden.

Handelsabkommen sind nicht der Ort, um über Netzneutralität zu diskutieren, vor allem, wenn Reformen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in der EU stattfinden.

[Quelle: EDRi’s Red Lines on TTIP]