von Torrentfreak, 13.02.2017
Ein Berufungsgericht hat entschieden, dass ein schwedischer Internet Service Provider (ISP) The Pirate Bay (TPB) und das Streaming Portal Swefilmer blockieren muss. Die historische Entscheidung zu Gunsten von Universal Music, Sony Music, Warner Music und der schwedischen Filmindustrie zwingt den lokalen ISP Bredbandsbolaget, die Seiten für die nächsten 3 Jahre zu sperren.
Im Jahr 2014 haben sich Universal Music, Sony Music, Warner Music, Nordisk Film und die schwedische Filmindustrie bei einer Klage zusammengetan, die den schwedischen ISP Bredbandsbolaget (Breitband Gesellschaft) dazu zwingen soll, The Pirate Bay und das Streaming-Portal Swefilmer zu blockieren.
In einem Schritt, der gegen den ISP gerichtet war, argumentierten die Rechteinhaber, dass Bredbandsbolaget für die Verstöße der Piraten-Seiten haftbar gemacht werden sollte, wenn man sich weigern sollte, sie zu blockieren.
Als Reaktion darauf beharrte Bredbandsbolaget auf dem Standpunkt, dass ihre einzige Rolle darin besteht, ihren Kunden einen ungehinderten Zugang zum Internet zu ermöglichen. Die Aufrechterhaltung dieses Konzepts wäre ein historischer Moment für alle Schwedischen ISPs.
Der Fall kam beim Stockholmer Bezirksgericht im Oktober 2015 vor Gericht. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse von ähnlichen Fällen gegen ISPs anderswo in Europa, war man der Annahme, dass Bredbandsbolaget verlieren würde. Stattdessen hat aber der ISP diesen Fall gewonnen, wobei das Bezirksgericht entschied, dass wenn Bredbandsbolaget den Zugang zu The Pirate Bay ermöglichte, dies nach schwedischem Recht keine Beteiligung an einer Straftat darstellt.
Bald danach erhoben die besiegten Rechteinhaber Einspruch. Der Fall wurde letzten September erneut angehört und er lief einige Tage im brandneuen Berufungsgericht für Patent- und Markenrecht. Heute traf das Gericht seine Entscheidung und es sind schlechte Nachrichten für den ISP und daher auch für andere ISPs und ihre kollektiven Kunden.
In einem vor wenigen Momenten ergangenen Urteil hat das Gericht das frühere Urteil des Bezirksgerichts zurückgewiesen und Bredbandsbolaget dazu aufgefordert, „technische Maßnahmen“ zu implementieren, um zu verhindern, dass seine Kunden über mehrere Domainnamen und URLs auf die Piratenseiten zugreifen.
Der Gerichtshof stellte fest, dass es unter EU-Recht für Urheberrechtsinhaber möglich ist, eine Verfügung gegen einen ISP zu erwirken, dessen Dienste zur Verletzung von Urheberrecht verwendet werden, auch wenn der ISP seinen Kunden nur Internet-Zugang zur Verfügung stellt. Das Gericht stellte fest, dass der Swedish Copyright Act „im Licht des EU-Rechts“ interpretiert werden sollte.
Das Gericht prüfte ferner, ob eine solche Sperrverfügung verhältnismäßig wäre. Insofern stellte es fest, da der Content, der von The Pirate Bay und Swefilmer zur Verfügung gestellt wird, großteils urheberrechtlich geschützt ist und illegal verbreitet wird, eine einstweilige Verfügung eine angemessene Antwort wäre.
„Im heutigen Urteil hat das Gericht für Patent- und Markenrecht entschieden, dass Rechteinhaber wie Film- und Musikunternehmen gegen einen ISP in Schweden eine gerichtliche Verfügung erlangen können, die den ISP dazu zwingt, Maßnahmen zu veranlassen, um Urheberrechtsverletzungen anderer Personen im Internet zu verhindern“, sagte Richterin Christine Lager in einer Erklärung.
„Die Entscheidung beruht auf EU-Recht und das schwedische Recht sollte im Licht des EU-Rechts interpretiert werden. Ähnliche Verfügungen wurden bereits angekündigt, wie in Schweden, Finnland, Frankreich und Großbritannien, aber das heutige Urteil ist das erste seiner Art in Schweden.“
Die Verfügung hat eine Frist von drei Jahren und weist eine Stafe von $ 56.000,- Dollar auf, falls der ISP sich nicht daran hält. Das Urteil kann nicht angefochten werden.
„Es ist ein gefährlicher Pfad, den wir gehen, der Internet-Anbieter dazu zwingt, Inhalte im Internet zu überwachen und zu bewerten und Webseiten mit illegalem Content zu blockieren, um sich selbst nicht zu Komplizen zu machen“, davor warnte Bredbandsbolaget und die Kollegen vom ISP Telenor in einer früheren Erklärung.
„Wir glauben nicht, dass strengere Gesetze und Blockier-Anforderungen ein effektiver Weg sind, um die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet zu stoppen.“
Während die derzeitige Verfügung nur zwei Internet-Seiten umfasst, öffnet das Urteil die Tore für Rechteinhaber, die potentiell Hunderte von Webseiten blockieren lassen wollen. Dies sowie potentiell weitrechende Konsequenzen bereiten dem ehemaligen Pirate Bay-Sprecher, Peter Sunde, Sorgen.
„Der Kampf dreht sich nicht um TBP – die User von TPB können diese Blockade einfach umgehen. Es geht vielmehr um die Gratwanderung, der man damit Tür und Tor öffnet; Das nächste Mal wird es eine andere umbequeme Webseite sein, vielleicht eine politisch unangenehme, und dann verkommt es einfach nur zu einem reinen Geschäftsmodell, um die Konkurrenz auszuschalten“, erzählt Sunde.
„In der heutigen Gesellschaft mit einem eigenwilligen Präsidenten im mächtigsten Land der Welt, dessen Geheimdienste all unsere Daten und Informationen besitzen, sollten wir nicht dabei mithelfen den Informationsfluss im Internet zu zentralisieren, sondern das Gegenteil davon tun. Obwohl es für alle anderen ziemlich klar ist, scheint das schwedische Gericht noch nicht verstanden zu haben, was es getan hat.“