von Soeren Kern, am 30. Mai 2017
- Das Gericht hörte, wie Amer K. die Mutter seiner drei Kinder über 20x mit einem großen Küchenmesser in die Brust und in den Hals stach, weil er dachte, sie wolle sich von ihm scheiden lassen.
- „Dann nahm er das Messer und stieß es ihr in die Brust, den Herzbeutel und den Herzmuskel durchstoßend. Ein zweiter Stich öffnet die linke Bauchhöhle. Nurretin B. zieht dann die Axt. Mit der stumpfen Seite trifft er ihren Kopf und bricht ihren Schädel. Dann nimmt er das Seil. An einem Ende macht er einen Galgenknoten und legt ihn um ihren Hals, dann bindet er das andere Ende an die Anhängerkupplung seines Autos … Er rast mit 80 km/h durch die Stadt, bis das Seil reißt.“ — Staatsanwältin Ann-Kristin Fröhlich rekonstruiert die Handlungen des Ehemannes.
- In Ahaus erstach ein 27-jähriger Asylwerber eine 22-jährige Frau, weil sie anscheinend seine Ehre beleidigt hatte, indem sie seine romantischen Avancen abgelehnt hatte.
Der Prozess eines kurdischen Mannes, der eine seiner drei Frauen an sein Auto angebunden und sie durch die Straßen einer Stadt in Niedersachsen geschleift hatte, lenkte die Aufmerksamkeit auf einen Anstieg der muslimischen Ehrengewalt in Deutschland.
Ehrengewalt — die von emotionalem Missbrauch bis hin zu körperlicher und sexueller Gewalt und sogar zum Mord führen kann — wird in der Regel von männlichen Familienmitgliedern gegenüber jenen weiblichen Familienmitgliedern verübt, die als Schande für die Familie oder den Clan wahrgenommen werden.
Die Straftaten beinhalten die Ablehnung einer Zwangsheirat, das Eingehen einer Beziehung mit einem Nicht-Moslem oder mit jemanden, der von der Familie nicht anerkannt wird, die Weigerung, in einer Ehe zu missbraucht zu werden oder das Leben eines übermäßig westlichen Lebensstils. In der Praxis sind jedoch die Grenzen zwischen Ehrenverbrechen und Verbrechen aus Leidenschaft oft verschwommen und jede Infragestellung der männlichen Autorität kann Vergeltung hervorrufen, die manchmal erstaunlich brutal ist.
Am 22. Mai hörte ein Gericht in Hannover, wie ein 39-jähriger in der Türkei geborener Kurde mit dem Namen Nurretin B. versucht hat, seine zweite Frau, Kader K. (28), umzubringen, nachdem sie ihn gebeten hatte, ihren zwei Jahre alten Sohn finanziell zu unterstützen. Die Staatsanwältin Ann-Kristin Fröhlich rekonstruierte Nurretin B.’s Handlungen:
„Um etwa 18:00 Uhr am 20. November 2016 stieg Nurettin B. in sein Auto in Hamelin um Kader K. zu treffen. Im Kofferraum befand sich ein Messer, eine Axt und ein Seil. Auf dem Rücksitz saß der zwei Jahre alte Sohn, der das Wochenende mit ihm verbracht hat. Auf der Straße kam es zwischen dem Paar zum Streit und er fing an, auf sie einzuschlagen. Dann nimmt er das Messer und stieß es ihr in die Brust. Die 12,4 Zentimeter lange Klinge durchdringt das Perikard und den Herzmuskel. Ein zweiter Stich öffnet die linke Bauchhöhle. Nurettin B. zieht dann die Axt hervor. Mit der stumpfen Seite schlägt er auf ihren Kopf und Oberkörper ein und bricht damit ihren Schädel.“
„Dann nimmt er das Seil. An einem Ende knüpft er einen Galgenknoten und legt ihn um ihren Hals, dann knotet er das andere Ende an die Anhängerkupplung seines schwarzen VW Passat. Nurettin B. tritt aufs Gas. Er rast mit 80 km/h durch die Straßen. Nach 208 Metern reißt das Seil. Kader K. wird gegen den Bordstein geschleudert. Nurettin B. fährt zur Polizeistation, um sich selbst zu stellen. Das Kind sitzt noch immer auf dem Rücksitz.“
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch bat Kader K. darum, die wochenlang im Koma lag, ihre Version der Geschichte zu erzählen. Sie sagte, dass „der Horror“ unmittelbar nach ihrer islamischen Scharia-Hochzeit (die Ehe ist nicht nach deutschem Recht gültig) im März 2013 begann, als Nurettin B. ihr alle Kontakte mit Freunden und Familie verboten hatte. Sie durfte das Haus nur zum Lebensmitteleinkauf und für Arztbesuche verlassen. Sie durfte kein Mobiltelefon haben. Rosenbusch fragte: „Hat er ein Problem mit Frauen?“ Kader K. antwortete: „Er glaubt, dass Frauen Sklaven sind; sie müssen schweigen.“
Nurettin B. hat das Verbrechen gestanden, besteht aber darauf, dass es nicht vorsätzlich war. Er wurde wegen versuchten Mordes angeklagt und steht vor einer maximal 15-jährigen Gefängnisstrafe.
Am 9. Mai verurteilte ein Gericht in Kiel einen 35 Jahre alten türkischen Mann zu 2,5 Jahren Gefängnis, weil er seine entfremdete Frau in beide Knie geschossen und sie damit permanent gelähmt hat, in der Hoffnung, dass sie dadurch für andere Männer unattraktiv erscheinen würde. Das Gericht hörte, wie der Mann seine Frau zur Rückseite einer örtlichen Moschee nach dem Freitag-Gebet brachte, sie beschuldigte, dass sie seine Ehre beleidigt hätte und dann auf sie geschossen hat, mit den Worten: „Jetzt kannst du nicht mehr gehen. Du wirst zu Hause bleiben.“
Vor Gericht aber sagte die Frau, die möglicherweise unter dem Druck ihrer Familie oder der Moschee stand, dass sich das Paar wieder versöhnt hätte und eine Eheberatung aufsuchen würde. Einige Beobachter vermuteten, dass der Streit in einem Scharia-Gericht gelöst worden sein könnte. Jedenfalls erlaubte das deutsche Gericht dem Mann, mit seiner Frau nach Hause zurückzukehren und es bleibt unklar, ob und wann er seine Strafe absitzen muss.
In Münster verurteilte das Gericht einen 36-jährigen libanesischen Mann namens Amer K. zu 12 Jahren Gefängnis, weil er seine Frau erstochen hat. Das Gericht hörte, wie Amer K. auf die 26-jährige Fatima S., die Mutter seiner drei Kinder, mehr als 20x mit einem großen Küchenmesser in Hals und Brust stach, weil er glaubte, sie wolle sich von ihm scheiden lassen.
In der Zwischenzeit verurteilte ein Gericht in Hanau einen 22-jährigen syrischen Flüchtling zu 12 Jahren Gefängnis, weil er seine 30 Jahre alte Schwester, Ramia A., mit einem Küchenmesser erstochen hat. Sie war in der 23. Woche schwanger und wurde beschuldigt, Schande über ihre Familie gebracht zu haben. Ihr ungeborenes Kind starb ebenfalls bei diesem Angriff.
Das wahre Ausmaß des deutschen Ehrenkriminalitätsproblems ist unbekannt: Viele solche Verbrechen werden nicht gemeldet und zuverlässige Statistiken existieren nicht. Empirische Beweise zeigen, dass Ehrengewalt — vor allem, aber nicht ausschließlich, das Produkt der muslimischen Kultur und des islamischen Rechts, der Scharia — sprunghaft angestiegen ist, seitdem Kanzlerin Angela Merkel zugelassen hat, dass etwa 2 Millionen Migranten aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten ins Land gelassen werden.
Im März 2011 veröffentlichte das Max-Planck-Institut eine markante Studie über Ehrenmorde. Die Studie analysierte all diese Verbrechen, die in Deutschland zwischen 1996 und 2005 aufgetreten sind. Der Bericht stellte fest, dass es zwei Ehrenmorde im Jahr 1998 und 12 im Jahr 2004 gab. Im Jahr 2016 sprang die Zahl jedoch auf über 60, eine Steigerung von 400%, laut der Webseite Ehrenmord.
Die tatsächliche Anzahl an Ehrenverbrechen ist vermutlich viel höher. Eine erhöhte Zensur der Polizei und der Medien, womit Anti-Einwanderungsgefühle eingedämmt werden sollen, macht es unmöglich, die Namen und Heimatnationen vieler Opfer oder Täter zu erfahren, oder die wahren Umstände, die viele Morde umgeben, zu kennen, die oft als Ehrenmorde scheinen aber als „Familienangelegenheiten“ heruntergespielt werden.
2017 ist dennoch auf dem richtigen Weg, um ein Rekordjahr für Ehrengewalt in Deutschland zu werden. In den ersten 5 Monaten dieses Jahres gab es bereits mindestens 30 Ehrenmorde, darunter die folgenden:
18. Mai – In Berlin ermordet ein 32 Jahre alter Bosnier, Edin A., seine ehemalige Freundin, eine 35 Jahre alte Deutsche namens Michelle E., nachdem sie die Beziehung zu ihm beendet hatte, weil sie darin missbraucht wurde. Er entführte und folterte auch ihren 12 Jahre alten Sohn, der dazu gezwungen wurde, den Mord an seiner Mutter mitanzusehen. Nachbarn sagen, dass sie bereits wiederholt die Polizei gerufen haben wegen dem gewalttätigen Verhalten von Edin A., aber die Polizei hat nichts getan.
17. Mai – In Pforzheim ersticht ein 53-jähriger tadschikischer Mann seine 50-jährige Frau an ihrem Arbeitsplatz, einer christlichen Kindertagesstätte. Es bleibt unklar, ob die Frau zum Christentum konvertierte.
17. Mai – In Wardenburg ersticht ein 37-jähriger irakischer Mann seine 37-jährige Frau, während sie in ihrem Bett schlief. Die fünf Kinder des Paares im Alter zwischen 4 und 15 waren zu Hause, als der Mord passiert ist und leben jetzt bei Verwandten.
8. Mai – In Neuendettelsau stach ein 24-jähriger äthiopischer Asylsuchender, Mohammed G., seiner 22-jährigen Freundin in einem Restaurant in den Bauch, nachdem sie ihn angeblich „provoziert“ hatte. Die Frau war im 5. Monat schwanger; Das ungeborene Baby starb bei dem Angriff.
4. Mai – In Freiburg stach ein syrischer Asylsuchender auf seine 24-jährige Frau, eine kurdische Christin, ein, die aus der gemeinsamen Wohnung des Paars ausgezogen und kurz zurückgekehrt ist, um persönliche Gegenstände mitzunehmen. Die drei Kinder des Paares — im Alter von 6, 3 und 10 Monaten — befinden sich jetzt in Schutzhaft.
29. April – In Prien am Chiemsee erstach ein 29-jähriger afghanischer Mann eine 38-jährige afghanische Frau, Farima S., die zum Christentum übergetreten ist. Der Angreifer überfiel die Frau, als sie mit ihren zwei Kindern aus einem Lebensmittelgeschäft herauskam.
23. April – In Syke erwürgte ein 32-jähriger irakischer Mann, Murad B., seine 32-jährige Frau, Mehe K., vor den drei Kindern des Paares im Alter von 1, 2 und 9 Jahren.
23. April – In Dresden ermordete der 29-jährige pakistanische Flüchtling, Shahajan Butt, seine Freundin, eine 41-jährige vietnamesische Frau namens Thu T. Die Polizei sagte, dass der Mann, der im Dezember 2015 in Deutschland ankam, wütend wurde nachdem er bemerkte, dass die Frau keine Fotos von ihm auf Facebook postete und daher annahm, dass sie einen anderen Freund gehabt haben könnte.
16. April – In Mainz-Finthen erstach ein 39-jähriger ägyptischer Asylsuchender seine 32-jährige Frau. Die Polizei sagte, dass sich das Paar zum Zeitpunkt des Angriffs gestritten hatte. Ihre beiden Kinder befinden sich nun in Schutzhaft.
5. April – In Leipzig stach ein 34-jähriger syrischer Mann auf seine 28-jährige Ehefrau ein, weil sie sich scheiden lassen wollte. Die zwei Kinder des Paares waren Zeugen des Angriffs und befinden sich jetzt in Schutzhaft.
31. März – In Gütersloh verbrannte ein 43-jähriger syrischer Mann seine 18-jährige Tochter mit einer Zigarette und drohte sie umzubringen. Als die Polizei eingriff, weigerte sich der Vater seiner Tochter zu erlauben, das Haus zu verlassen. Nachdem es der Polizei gelungen war, das Mädchen in Sicherheit zu bringen, griffen Vater und Sohn die Polizei an, die sich mit Pfefferspray zur Wehr setzte. Das Mädchen befindet sich nun in Schutzhaft.
15. März – in Kiel erstach ein 40-jähriger deutsch-türkischer Mann seine 34-jährige türkische Frau vor einer Kindertagesstätte. Nachbarn sagten, dass sich das Paar, welches sich getrennt hatte darüber gestritten hatte, ob ihre drei Kinder in die Türkei ziehen.
4. März – In Duisburg stach ein 30-jähriger syrischer Asylsuchender, Mahmood Mahrusseh, seine 32-jährige Exfreundin nieder. Die Frau überlebte; ihr Angreifer bleibt auf freiem Fuß.
3. März – In Mönchengladbach ermordete ein 32-jähriger Asylsuchender, Ahmed Salim, eine 47-jährige deutsche Frau, Nicole M., anscheinend nachdem sie die Beziehung zu ihm beendet hatte. Der Mann, der auch den Namen Jamal Amilia benutzt, wurde in Spanien verhaftet. In seinem Asylantrag schrieb er, dass er aus Israel kommt. In einem anderen Asylantrag in einem anderen Land hat er angegeben, dass er aus Marokko stammt. Es wird angenommen, dass er aus dem Irak stammt.
2. März – In Scheeßel erstach ein 42-jähriger irakischer Mann seine 52-jährige Frau, ebenfalls aus dem Irak. Die Polizei beschrieb den Mord als Ehrenmord. Die Kinder des Paares befinden sich jetzt in Schutzhaft.
25. Februar – In Euskirchen erstach ein 32-jähriger deutsch-türkischer Mann seine Exfreundin, eine 32-jährige Deutsche, nachdem sie damit angefangen hat, mit jemand anderem auszugehen.
17. Februar – In Offenbach erschoss ein 32-jähriger türkischer Mann, Volkan T., seine Exfreundin, eine 40-jährige Frau, Silvia B. Der Mann sagte, dass er wütend war, weil die Frau, die zwei Kinder hatte, die Beziehung zu ihm beendet hatte.
15. Februar – In Bielefeld versuchte ein 51-jähriger irakischer Mann, seine 51-jährige zu ermorden, indem er sie mit einem Hammer attackierte, während sie einen Deutschkurs einer örtlichen Sprachakademie besuchte. Der Mann war anscheinend wütend, dass sich seine Frau mit anderen Sprachschülern getroffen hat.
10. Februar – In Ahaus erstach ein 27-jähriger nigerianischer Asylsuchender eine 22-jährige Frau, nachdem diese scheinbar seine Ehre verletzt hatte, indem sie seine romantischen Avancen abgelehnt hatte. Die Frau, eine Hindu, war beim gleichen Asylheim beschäftigt, wo ihr Angreifer lebte. Er wurde in Basel, Schweiz, verhaftet.
7. Februar – In Hannover-Mühlenberg stach ein 21-jähriger serbischer Mann auf seine Exfreundin ein, nachdem sie ihre Beziehung beendet hatte und sich mit jemand anderem getroffen hat.
1. Februar – In Hamburg stach ein 26-jähriger Afghane auf seine entfremdete 28-jährige Frau während eines Streits ein; sie überlebte den Angriff.
15. Jänner – In Bremen-Vegesack ermordete ein 39-jähriger türkischer Mann seine 40-jährige syrische Frau, die im 9. Monat schwanger war, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte. Das ungeborene Baby starb ebenfalls während des Angriffs.
5. Jänner – In Waldshut-Tiengen stach ein 47-jähriger türkischer Mann auf seine entfremdete Frau ein, als sie mit einem Freund spazieren ging. Als sie versuchte, davon zulaufen, verfolgte er sie und stieß ihr ein Messer in den Rücken.
4. Jänner – In Köln-Buchheim ermordete ein 44-jähriger irakischer Mann seine 19 Jahre alte Tochter, weil er ihren Freund nicht akzeptierte. Zwei Tage später rief er die Polizei. Er sagte: „Ich habe meine Tochter umgebracht.“ Der Mann könnte niemals zur Rechenschaft gezogen werden; es wird geglaubt, er wäre in den Irak geflüchtet.