Brief an den EU-Rat: „Kehrt der Netzneutralität nicht den Rücken!“

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Paris, 26. November 2014 — Morgen am Donnerstag, den 27. November, wird sich der „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (VTE) Rat in Brüssel treffen, um den Gesetzesvorschlag der italienischen Präsidentschaft zum TK-Binnenmarkt zu beraten, der den Vertretungen der Mitgliedsstaaten am 14. November zugeschickt wurde. Dieser Text, der vorgibt auf den Schutz der Netzneutralität und somit der Freiheit unserer Kommunikation zu zielen, hat bedauerlicherweise die innovative und revolutionäre Qualität des EU-Parlament-Beschlusses vom 3. April verloren. Tatsächlich knickt die italienische Präsidentschaft vor den Industrie-Lobbyisten ein und ignoriert das massive Engagement der EU-Bürger, das im Frühling 2014 stattfand. Netzneutralität auf’s Spiel zu setzen bedeutet, Grundrechte und Freiheiten jedes einzelnen EU-Bürgers zu verletzen; deshalb und um unsere Vertreter an ihre Verantwortung zu erinnern, haben La Quadrature du Net und ihre europäischen Partner einen Brief an den EU-Rat geschickt; er ruft die Minister dazu auf, den Gesetzesvorschlag der italienischen Präsidentschaft abzulehnen und sich wieder dem Schutz echter Netzneutralität und somit dem Schutz der Grundrechte und Freiheiten von uns allen zuzuwenden.

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Sehr geehrte Mitglieder des Rates,

wir, die unterzeichnenden Organisationen, bitten Sie dringend, strikte Regeln für die Netzneutralität aufzustellen und den neuesten Vorschlag der italienischen Präsidentschaft zurückzuweisen.

Ohne klare Regeln zur Netzneutralität werden die größeren Zugangsanbieter zu Torwächtern – mit der Macht, ihren Kunden Zugang zu denjenigen zu gewähren, die dafür zahlen, und alle anderen auszuschließen.

Der italienische Vorschlag vom 14. November kann das Versprechen eines offenen Internets nicht einlösen; vor allem, weil ihm eine klare Definition von Netzneutralität fehlt und er nicht alle Formen von Onlinediskriminierung wie etwa Preisdiskriminierung wirksam unter Strafe stellt. Das Annehmen eines solchen oder ähnlichen Vorschlags würde zum Verlust der Netzneutralität führen und ernsthafte Rückschläge für Innovation und Freiheit in Europa und auf der ganzen Welt mit sich bringen.

Netzneutralität ist das Prinzip, dass alle Daten gleich behandelt werden sollen – sowohl im Netz als auch auf der Rechnung. Die Verankerung der Netzneutralität in das Gesetz ist die einzige Möglichkeit, sicherzustellen, dass das Internet offen für Innovationen und eine Plattform zur Förderung von Menschenrechten bleibt.

Netzneutralität ist gut für die europäische Wirtschaft

Im digitalen Markt begünstigt Netzneutralität den fairen Wettbewerb in Europa. Es wird gleichen Zugang zum Internet für kleine und große Unternehmen und Start-ups geben. Dies vergrößert zudem das Angebot für Kunden, ohne dass Zugangsanbieter Sieger und Verlierer des Marktes auswählen. Die Aushöhlung der Netzneutralität würde zur Entstehung neuer Hürden für den Onlinemarkt zu einer Zeit führen, in der die EU versucht, diese abzubauen.

Netzneutralität schützt Menschenrechte

Netzneutralität ist auch wichtig für die Menschenrechte und die Gesellschaft. Die Möglichkeit, sich frei auszudrücken, sollte nicht von der Gunst von Internetzugangsanbietern abhängen. Das heißt, dass Nachrichtenquellen und Inhaltsanbieter gleichermaßen ohne zusätzliche Datengebühren jedem zur Verfügung stehen sollten, völlig unabhängig davon, ob man für schnelleren Zugang bezahlen kann. Die Minimierung von Eingriffsmöglichkeiten in den Onlineverkehr verringert auch die Risiken für Zensur und Überwachung.

Dem derzeitigen Vorschlag fehlen klare Definitionen

Die Präsidentschaft scheint sowohl die Streichung der Definition von Netzneutralität als auch die von spezialisierten Diensten vorzuschlagen. Der Vorschlag enthält nur wenige Worte über die Zielsetzung von Netzneutralität und berücksichtigt nicht die Schlupflöcher über spezialisierte Dienste. Wir wissen aus Erfahrung, dass ein solch schwacher Text auf dem Telekommunikationsmarkt keinerlei praktischen Wert besitzt.

Der derzeitige Vorschlag erlaubt Preisdiskriminierung

Vielleicht am wichtigsten: Der Ratstext zu Artikel 23 geht nicht klar auf die Diskriminierung auf Grundlage der Preisstaffelung ein. Netzneutralität ist das Prinzip, dass Zugangsanbieter nicht das Recht haben sollten, zu entscheiden, wer ihre Kunden erreicht und wer nicht. Wenn bestimmte Dienste ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stehen, andere jedoch nicht, dann entsprechen die Auswirkungen der Blockade oder Drosselung diejenigen Dienste, die nicht für bevorzugten Zugang bezahlen können.

Der derzeitige Vorschlag erlaubt schnelle und langsame Strecken

Die Inkohärenz der „Verkehrsverwaltungsausnahmen“ ist derart vollständig, dass beinahe alles möglich wird.
Zum Beispiel erlaubt es Artikel 23.2f Zugangsanbietern konkret, mit dem Datenverkehr zu interagieren, um die Bereitstellung anderer Dienste zu gewährleisten. Das würde die Möglichkeit schaffen, bestimmte Dienste vertraglich auf eine „schnelle Strecke“ zu lenken, wodurch alle anderen Dienste automatisch auf eine langsamere Leitung zurückgreifen müssten. Artikel 23 beinhaltet eine Vielzahl solcher Ausnahmen, die Zugangsanbieter dazu ermächtigen würden, Blockade- und Zensurmaßnahmen zu ergreifen, die gemäß der EU-Satzung der Grundrechte gesetzeskonform sein müssen.

Wir brauchen echte Netzneutralität

Wir brauchen klare EU-Regeln, die jede Art von Netzdiskriminierung wie Blockaden, Drosselungen und Preisdiskriminierung unter Strafe stellen. Das beinhaltet auch so genannte „Zero-Rating-Dienste. Politische Führung wird benötigt. Entweder erkennen wir den Wert des offenen, demokratischen, innovativen Internets an und schaffen Gesetze, um es zu schützen, oder wir erlauben es ein paar früheren Monopolisten, ihr Monopol erneut aufzubauen, wodurch Wettbewerb, Innovation und die Freiheit der Kommunikation beschränkt werden. Der italienische Entwurf behauptet Ersteres zu tun, jedoch tut er klar das Letztere. Europa hat Besseres verdient.

Mit freundlichen Grüßen,

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