Das sozialistische Frauenvolksbegehren 2.0

Das Ding ist so krank, dass man dabei gar nicht weiß, wo man mit dem Kritisieren anfangen soll. Versuchen wir es einfach mal bei den Initiatorinnen: Hannah Herbst, Stellvertretende Chefredakteurin vom CIA-Magazin Vice und Teresa Havlicek, auch irgendwie Journalistin und Netzwerkerin, unter anderem bei The Gap. Diese zwei Damen stehen zumindest im Impressum der Website über das Frauenvolksbegehren. Auch der Vereinsname steht dort, „Frauenvolksbegehren 2.0 – Verein zur Neuauflage eines Frauenvolksbegehrens in Österreich“, zu dem man aber leider nichts auf der BMI-Website im ZVR finden kann.

FORDERUNGEN

JEDES KIND HAT SEINEN PLATZ

Jedes Kind hat nach Ablauf der Mutterschutzfrist einen Rechtsanspruch auf ganztägige, kostenlose, flächendeckende, qualitativ hochwertige Betreuung.

Bedeutet, dass 8 Wochen alte Babys in Ganztagsbetreuungsstätten abgeschoben werden sollen. Eine uralte Forderung der Sozialisten, die Kinder soll der Staat erziehen, nicht die leiblichen Eltern, und zwar so früh wie möglich, um eine Eltern-Kind-Bindung zu verhindern, damit der Staat mehr Macht über diese Kinder erhält und sie besser für seine Zwecke manipulieren kann.

SICHER LEBEN – SICHER WOHNEN

Gewaltschutzzentren und Frauen*häuser sollen bundesweit ausgebaut und deren staatliche Finanzierung für Gewaltprävention jährlich auf EUR 210 Millionen erhöht werden, um der bereits ratifizierten Istanbul Konvention zu entsprechen. Der Zugang zu Frauen*häusern für asylsuchende Frauen* und Frauen* mit prekärem Aufenthaltsstatus soll sichergestellt werden.

Schutz vor Gewalt ist sicher wichtig. Mehr vom österreichischen Steuergeld soll für Nicht-Österreicher ausgegeben werden. Auch das ist typisch für internationale Sozialisten, die gerne „No Borders – No Nations“ skandieren.

SELBSTBESTIMMT STATT FREMDGESTEUERT

Für Mädchen* und Frauen* soll bundesweit eine kostenlose, anonyme Beratung sowie ein kostenloser, anonymer Zugang zu Verhütungsmitteln, Schwangerschaftstests und zu rechtlich zulässigem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden.
Der Zugang soll an zumindest einer öffentlichen Krankenanstalt pro Bundesland und bei Frauenärztinnen und Frauenärzten möglich sein.

Verhütungsmittel gratis nur für Frauen? Was hat das mit Gleichberechtigung zu tun, zum Geschlechtsverkehr gehört ja neben der Frau auch noch der Mann. Dieser wird durch diese Regelung benachteiligt, bzw. wird er immer die Frau zum Kondome holen schicken. Der Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich übrigens bereits rechtlich zulässig, wenn er in den ersten 3 Monaten nach der Einnistung des Eis erfolgt. Was wird also hier gefordert? Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt?

Außerdem: gratis Verhütungsmittel und gratis Abtreibung? Das hört sich wie der feuchte Traum eines jeden Sozialisten bzw. Eugenikers an.

GLEICHES RECHT FÜR ALLE KINDER

Der Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss besteht in der Höhe der Regelbedarfssätze und wird an die Dauer des Bezugs von Familienbeihilfe bei sofortiger Streichung der § UVG 16 und § UVG 19 gekoppelt.

Diese Forderung ist nicht so einfach zu verstehen.

§ 16 UVG:

  1. Der Beschluß, mit dem das Gericht die Vorschüsse bewilligt, ist sogleich zu vollziehen.
  2. Wird gegen den Bewilligungsbeschluss Rekurs erhoben, so hat das Erstgericht oder das Rekursgericht, soweit durch die vorgetragenen Einwendungen begründete Bedenken an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen, unverzüglich mit Beschluss anzuordnen, dass mit dem Vollzug bis zum Eintritt der Rechtskraft des Bewilligungsbeschlusses innegehalten wird. Gegen diese Anordnung ist ein Rechtsmittel unzulässig.
  3. Das die Innehaltung anordnende Gericht hat hievon umgehend den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu verständigen. Gleiches gilt, wenn das Rekursgericht den Antrag auf Vorschußgewährung abweist.

(BGBl. Nr. 278/1980, Art. I Z 12)

§ 19 UVG Änderung der Vorschüsse:

  1. Wird der Unterhaltsbeitrag herabgesetzt oder tritt ein Fall des § 7 Abs. 1 ein, ohne daß es zur gänzlichen Versagung der Vorschüsse käme, so hat das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorschüsse entsprechend herabzusetzen. Die Herabsetzung ist, gegebenenfalls rückwirkend, mit dem auf den Eintritt des Herabsetzungsgrundes folgenden Monatsersten anzuordnen; zugleich hat das Gericht unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes die Einbehaltung zu Unrecht ausgezahlter Beträge, soweit notwendig in Teilbeträgen, von künftig fällig werdenden Vorschüssen anzuordnen.
  2. Wird der Unterhaltsbeitrag erhöht, so hat das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag die Vorschüsse bis zum Ende des im zuletzt gefaßten Beschluß über die Gewährung oder Weitergewährung bestimmten Zeitraums zu erhöhen; die Erhöhung ist mit dem auf das Wirksamwerden der Unterhaltserhöhung folgenden Monatsersten, fällt die Erhöhung auf einen Monatsersten, mit diesem anzuordnen.
  3. Als Änderung der Vorschüsse im Sinn von Abs. 1 und 2 gilt auch, wenn die Vorschüsse zunächst auf Grund des § 4 Z 4 oder einer einstweiligen Verfügung gewährt werden und danach der Unterhaltsbeitrag (endgültig) festgesetzt wird.
  4. Für die Innehaltung gilt § 16 sinngemäß.

(BGBl. Nr. 278/1980, Art. I Z 14)

SELBSTSTÄNDIG DURCH DIE KARENZ

Um erfolgreiches Unternehmertum zu fördern und adäquat auf Herausforderungen hinsichtlich Vereinbarkeit für Personen in Selbstständigkeit zu reagieren, fordern wir eine Aussetzung der SVA Pflichtversicherungsbeiträge für alle Selbstständigen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen. Eine überinstitutionelle Beratungsstelle soll Informationen und unterschiedliche Modelle gebündelt zur Verfügung stellen, um eine optimale Vereinbarkeit zu garantieren.

Sollen dadurch prekäre Arbeitsverhältnisse gefördert werden?

MENSCHLICHE BEDINGUNGEN FÜR MENSCHLICHE PFLEGE

Wir fordern die Einstufung der 24-Stunden-Betreuung als unselbstständige Arbeit und damit die Anerkennung geltenden Arbeits- und Sozialrechts, wie etwa eine Bezahlung nach geltendem Kollektivvertrag für Pflege- und Betreuungskräfte, Arbeitnehmerschutz und gewerkschaftliche Interessenvertretung.

Die wird sich dann aber niemand mehr leisten können.

ÖKONOMISCHE UNABHÄNGIGKEIT IST KEIN LUXUS

Die Höhe der Berechnung der Notstandshilfe und der Mindestsicherung der Länder erfolgt individuell. Das Einkommen der Partnerin oder des Partners darf nicht hinzugerechnet werden und darf den Anspruch daher nicht schmälern.
Selbiges soll auch für die Ausgleichszulage der Pensionen gelten.

Die ausgehaltene Frau ist nicht abhängig. Sie kann jederzeit gehen und Notstand bekommen.

GLEICHER LOHN FÜR GLEICHWERTIGE ARBEIT

Die Einkommensschere muss durch Maßnahmen wie Einkommensberichte, die neue Kriterien und Standards enthalten, geschlossen werden. Darin sollen Prämien, Zulagen, Pauschalen, Überstunden, die Unterscheidung zwischen Teil- und Vollzeit und die prozentuale Angabe von Entgeltdifferenzen sichtbar gemacht werden.

Es existiert keine sogenannte „Einkommensschere“. Das ist eine Erfindung der Feministen. Dass ein männlicher Gehirnchirurg nun mal mehr verdient als eine weibliche Klofrau, sollte eigentlich jedem klar sein. Umgekehrt regt sich ja auch niemand auf. Am Ende des Tages bleibt aber auch hier nur eine Neiddebatte und das Fordern von mehr Geld.

UMVERTEILT STATT UNBEZAHLT

Aufgrund des hohen Frauen*anteils bei Teilzeitbeschäftigung und zur gerechteren Aufteilung von unbezahlter Arbeit zwischen beiden Partner fordern wir eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche.

Hier ist die Forderung enthalten, dass Männer weniger verdienen sollen, denn wenn auch diese nur noch 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, geht das Gehalt bei den Männern nach unten und die Familien haben somit noch weniger zum Leben, bzw. die Eltern müssen sich Zweit- und Dritt-Jobs zulegen, um über die Runden zu kommen. Somit wäre das Kind wieder in der Obhut des Staates, sodass Forderung 1 in Kraft tritt.

JEDE ARBEIT HAT IHREN WERT

Vom Gehalt sollen alle leben können. Daher fordern wir einen gesetzlich abgesicherten Mindestlohn von EUR 1.750,- brutto.

Mit der Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden wäre das ein Bruttostundenlohn von etwa 13,57 Euro. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt zur Zeit 8,84 Euro brutto in der Stunde.

Diese Forderung verbunden mit der Arbeitszeitverkürzung auf 30h / Woche wäre mit Sicherheit der Todesstoß für die Volkswirtschaft Österreichs. So gut wie alle KMUs müssten zusperren, weil sie sich die Löhne nicht mehr leisten könnten. Auch hier wieder „No Borders – No Nation“…

WERTGESCHÄTZT STATT PLAKATIERT

Um den öffentlichen Raum Frauen* gegenüber wertschätzend zu gestalten und medial konstruierte Rollen- und Geschlechterbilder aufzubrechen, fordern wir ein Verbot sexualisierter Werbung ohne Produktbezug sowie von Produkten, Werbeinhalten und Marketingstrategien, die Mädchen* oder Buben* eine limitierende Geschlechterrolle zuweisen.

Die typische Verbotshysterie der links-grün Versifften.

DABEI VON ANFANG AN

Wir fordern durchgängige Angebote und einen niederschwelligen Zugang zu Beratung, Kompetenzfeststellung und Kinderbetreuung für asylsuchende Frauen* und die Möglichkeit, schon während des Spracherwerbs einer Beschäftigung nachgehen zu können. Für die Verwirklichung dieses Prozesses sollten verschiedene Träger in der Flüchtlingsarbeit und andere relevante Akteure, wie etwa das AMS, zusammenarbeiten.

Frauen* sollen vor allem über den Ablauf des Asylverfahrens und die Möglichkeit informiert werden, unabhängig von ihrem Ehemann einen Asylantrag stellen zu können.

Diese Forderung zeigt einmal mehr, dass man nicht in der Lage zwischen Asyl und Migration unterscheiden zu können. Ob man jedoch wirklich so dumm ist oder dies aus propagandistischen Überlegungen „verwechselt“ wurde, darüber darf sich der geneigte Leser selbst Gedanken machen.

FRAUEN AUF ALLEN EBENEN

Wir fordern eine 50-prozentige Frauen*quote in Leitungsgremien staatlicher und börsennotierter Unternehmen und entsprechender Sanktionen bei Nicht-Einhaltung.

Bei Nichtbeachtung oder Nichterfüllung der Geschlechterquote bei neu zu besetzenden Aufsichtsratsplätzen wird die Wahl aufgrund der Quotenwidrigkeit für nichtig erklärt und die Posten bleiben unbesetzt. Sollte demnach keine Frau* nominiert werden, muss das Kontrollgremium verkleinert werden.

Und wieder die typische Verbotshysterie der links-grün Versifften. Anscheinend ist das einzige Befähigungsmerkmal für Aufsichtsräte in deren Augen, eine Vagina ihr eigen zu nennen. Davon abgesehen, was soll „auf allen Ebenen“ bedeuten? Wo wird verlangt, dass mehr Frauen zu den Müllarbeitern, Kanalräumern, Bauarbeitern oder Feuerwehrleuten gehen? Gar nicht, es handelt sich um reines Cherry-picking. Wo ist die Forderung für den Grundwehrdienst für Frauen? Oder für die Gleichstellung des Pensionsantrittsalters?

RAUS AUS DER ROSA-BLAU-FALLE

Wir fordern vielfältige Buben*-, Mädchen*- und Geschlechterbilder. Jedes Kind hat ein Recht auf Entfaltung der eigenen Potentiale, ohne konstruierte Geschlechterstereotypen.

Bildung und Lehrmaterialen auf allen Ebenen müssen frei sein von sexistischen und homofeindlichen Beispielen. Pädagoginnen und Pädagogen in allen Einrichtungen benötigen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einen geschlechtersensiblen Blick, daher fordern wir eine Reformierung der pädagogischen Ausbildung im Sinne einer kritischen und queeren Pädagogik.

Was soll eigentlich queere Pädagogik sein? Laut diesem Folder von IMST (Innovationen machen Schule Top) heißt es auf Seite 5 zu Beginn des Kapitels über queere Pädagokik: „Es wird also kritisiert, dass Heterosexualität als Norm gilt und in heterosexuellen Beziehungen Geschlechterdifferenzen reproduziert werden.“ – Also hetero ist scheiße und alles andere (LGBTQ+) ist super.

MIT DABEI STATT MITGEMEINT

Wo politische Entscheidungen getroffen werden, müssen Frauen* gleichermaßen an Entscheidungsprozessen beteiligt sein. Die Parteienförderung soll daher gestaffelt ausbezahlt werden, wobei der Höchstbetrag an die Beteiligung von 50 % Frauen* in gewählten Positionen aller Gremien geknüpft wird. Gleiches soll auch für die Klubförderung gelten.

Super, zwingen wir die Frauen einfach in die Politik, ganz egal, ob sie wollen oder nicht. Besonders dann, wenn es der SPÖ nichtmal gelungen ist, ihre sich selbst auferlegte Frauenquote von 40% einzuhalten.

Die gendergerechte Steinigung scheint es aber bei diesem Volksbegehren noch nicht auf den Forderungskatalog geschafft zu haben. Vielleicht schafft sie es ja ins Frauenvolksbegehren 3.0

Ein Standard-Kommentar hat das Ganze ziemlich gut zusammengefasst:

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