Die von Google finanzierte Astroturf-Gruppe, die die Urheberrechtsabstimmung der EU gehackt hat (in Bildern)

TheTrichordist, am 28. Juli, 2018

Das EU-Parlament durchlief gerade ein paar kontroverse Woche, in denen es mit Tweets, Briefen, E-Mails und Telefonaten überschüttet wurde, die sich gegen Artikel 13 — ein Abschnitt der Urheberrechtsrichtlinie — richteten, der Unternehmen wie Google gezwungen hätte, ihre Plattformen besser auf Urheberrechtsverletzungen hin zu überwachen. Letzte Woche haben wir einen Gastbeitrag von Volker Rieck veröffentlicht, in dem er ausführlich beschrieb, wie eine kleine Gruppe von Anti-Copyright-Ideologen offenbar einen gefälschten Volksaufstand gegen die EU-Urheberrechtsrichtlinie erschaffen hat, indem sie ihre Zahl im Wesentlichen durch Bots stark erhöht hat. Continue reading

EDRi’s Schmerzgrenzen zu TTIP (Jänner 2015)

Über EDRi

European Digitals Rights ist ein Netzwerk bestehend aus 34 Privatsphäre- und Bürgerrechtsorganisationen aus ganz Europa.

Neben der Überwachung der TTIP-Verhandlungen und Analysen der verfügbaren Dokumente wird EDRi in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern daran arbeiten, damit diese Schmerzgrenzen respektiert werden, um die digitalen Rechte der Bürger zu schützen.

EDRi’s Schmerzgrenzen

  1. Echte Transparenz sicherstellen
  2. Das Regulierungsrecht schützen
    1. kein ISDS
    2. Das Regulierungsrecht
  3. Garantie der Rechtsstaatlichkeit
  4. Hinzufügen einer Menschenrechtsklausel
  5. IP raus aus TTIP
  6. keine Regeln für Datenschutz
  7. kein Wegsperren von Verschlüsselungsstandards
  8. keine Bestimmungen über Netzneutralität

Einführung

Das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) ist ein Vertrag, der derzeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union ausverhandelt wird. Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, einen besseren Schutz für Investoren und ihre Investitionen zu garantieren und Handelsbarrieren abzubauen. Diese Barrieren sind nicht nur finanzieller Natur, wie Zölle und Steuern, sondern auch technischer Natur, wie unterschiedliche Regeln und Standards. TTIP versucht, diese Barrieren zu reduzieren sowie den Investorenschutz zu priorisieren.

Da Unternehmen Rechtsvorschriften zum Schutz der Bürgerrechte als Handelsbarrieren betrachten, riskiert TTIP die Bedrohung der Grundrechte. Diese Gefahr wird durch die intransparenten Verhandlungen vergrößert und das spezifische Risiko für die digitalen Rechte manifestiert sich selbst äußerst deutlich in folgenden Klauseln:

  1. ISDS und Regulierungszusammenarbeit,
  2. das Urheberrecht und andere „geistige Eigentumsrechte“, und
  3. das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz in der Telekommunikation, E-Commerce und beim grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen.

Dieses Dokument definiert die Positionierung von EDRi und seinen Mitgliedern TTIP gegenüber, sowohl in Bezug auf Form und Inhalt der Verhandlungen.

Da der Zugang zu Inhalten aus den Diskussionen sehr begrenzt ist, können unsere Schmerzgrenzen in der Zukunft aktualisiert werden, sobald weitere Informationen  verfügbar sind.

Echte Transparenz sicherstellen

Seit dem Beginn der Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen im Juli 2013 haben die Europäische Union und ihre US-Kollegen diese Gespräche hinter verschlossenen Türen abgehalten. Vor diesem Start einigten sich beide Seiten darauf, die Verhandlungsdokumente bis zu 30 Jahre lang geheimzuhalten, unter Umgehung der EU-Rechtsvorschriften für den Zugang zu Dokumenten. Angesichts des breiten Umfangs der Gespräche und ihrer möglichen Auswirkungen auf alle Aspekte der EU-Gesellschaft ist Transparenz entscheidend, damit diese Vereinbarung Legitimität in den Augen der Bürger erhält.

Der eingeschränkte Zugang zu Dokumenten verhindert es, dass Parlamente offen ihre Inhalte diskutieren. Es behindert öffentliche Kontrolle, da Bürger im Dunkeln gelassen werden, und es behindert die demokratische Rechenschaftspflicht, sodass Gruppen der Zivilgesellschaft keine andere Wahl haben, als auf Basis der wenigen durchgesickerten Dokumente zu arbeiten.

Es erzeugt eine Zwickmühle für Parlamente und Bürger gleichermaßen. Weder die Öffentlichkeit noch die Politiker sind dazu in der Lage, angemessenen Input während der Verhandlungen zu liefern. Wenn es nur möglich ist, den Text wirklich zu analysieren wenn die Verhandlungen beendet sind, werden alle Vorschläge zur Änderung des Textes nutzlos sein, da die Verhandlungen nicht (leicht) wieder geöffnet werden können.

Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten, die im Rat der Europäischen Union vertreten werden, bestätigten den Schaden, der durch die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen angerichtet wird. Allerdings scheinen sie den Schwerpunkt darauf zu legen, das Konzept den Bürgern, den Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren als ein Mittel zur Behandlung und Abdämpfung von Kritik zu verkaufen. Dieser Ansatz erzeugt keine Transparenz. Hier geht es um Demokratie und nicht um Öffentlichkeitsarbeit. Transparenz wird nur erreicht werden, wenn die Verhandlungen der Öffentlichkeit geöffnet werden – zum Wohle der Demokratie, der Rechenschaftspflicht und der Entwicklung des Handels selbst.

EDRi verlangt echte Transparenz nicht nur bei TTIP, sondern bei allen Handels- und Investitionsvereinbarungen, durch:

  • Öffnung der Verhandlungen für die Öffentlichkeit,
  • Veröffentlichung der Verhandlungsmandate und der Verhandlungstexte,
  • Veröffentlichung aller Dokumente, die an die Vereinigten Staaten sowie die EU gegangen sind,
  • sinnvolles Einbeziehen von Gruppen der Zivilgesellschaft in den Verhandlungsprozess, durch sinnvolle, zielgerichtete Dialoge,
  • Konsultationen und Treffen mit den Unterhändlern.

Das Regulierungsrecht schützen

Geleakte TTIP-Dokumente haben mehrere Bestimmungen enthüllt, die die Kompetenz von Regierungen aufs Spiel setzen, Gesetze im öffentlichen Interesse zu erlassen: ISDS und Regulierungszusammenarbeit.

a. kein ISDS

Im Juni 2013 erhielt die Europäische Kommission die Verhandlungsrichtlinien für TTIP. Diese besagen, dass die Aufnahme eines Investor-State Dispute Settlement (ISDS) Mechanismus vorbehaltlich und nicht zwingend ist.

Die Europäische Union prüft derzeit, ISDS in TTIP aufzunehmen. Indem man Unternehmen die Möglichkeit gibt, Regierungen zu verklagen, wenn Änderungen in der Gesetzgebung sich auf ihre (erwarteten) Gewinne auswirken, stellt ISDS Unternehmen auf die gleiche rechtliche Ebene wie Staaten und dies könnte für ausländische Unternehmen Wege eröffnen, EU-Gesetzgebung zu untergraben, zu verhindern, zu verändern und zu umgehen. Schwache Sicherheitsmaßnahmen, die vorgeschlagen wurden, ignorieren sowohl die persönlichen als auch die institutionellen wohlerworbenen Ansprüche von Schiedsgerichten, um ihre Macht so weit wie möglich zu interpretieren, sowie die Geschichte von extremen Expansionsentscheidungen durch solche Gremien.

Als Ergebnis würde die Einbeziehung von ISDS in TTIP die Demokratie beeinträchtigen. Gesetzgeberische Entscheidungen würden nicht auf dem Interesse der Bevölkerung basieren, sondern durch die Kraft von ausländischen Investoren eingeschränkt sein.

Jede künftige Rechtsvorschrift über Datenschutz, Software-Patente oder andere Rechte an geistigem Eigentum zum Beispiel, könnte unter ISDS in traditionell geheimen, außergerichtlichen Tribunalen angefochten werden, denen institutionelle Unabhängigkeit fehlt und die es Unternehmen ermöglichen, heimische Gerichte zu vermeiden. Wir fordern die Europäische Kommission dazu auf, die große Anzahl an Rückmeldungen der Bürger über die ISDS-Beratungen zu berücksichtigen, die sich gegen die Umgehung der europäischen Demokratie und deren Rechtssysteme stellen.

ISDS darf in Handelsabkommen nicht aufgenommen werden.

ISDS sollte nicht nur aus TTIP herausgenommen werden, sondern aus allen Handels- und Investitionsabkommen, einschließlich der Abkommen mit Kanada und Singapur.

b. Zusammenarbeit bei der Regulierung

TTIP ist viel breiter als ein Handelsabkommen über Tarife; es zielt auch darauf ab, alle geplanten und bestehenden Regeln und Standards zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu harmonisieren und riskiert dabei das Regulierungsrecht der Regierung und stärkt den bereits immensen Lobbyismus-Einfluss auf die Gesetzgebung. Im derzeit vorgeschlagenen Kapitel über Regulierungszusammenarbeit würden sich die EU und die Vereinigten Staaten auf folgendes einigen:

  • Durchführung von regelmäßigem Informationsaustausch über geplante Gesetzgebung, die möglicherweise den internationalen Handel beeinträchtigen könnte;
  • Entwicklung von Regulierungsdialogen um gemeinsame Regulierungsziele festzulegen;
  • Festlegen eines „Regulatory Cooperation Council“-Meetings zweimal im Jahr um Schlüsselbereiche zur Harmonisierung zu identifizieren.

Der Handel würde dann über dem souveränen Recht der Regierungen zu regulieren und Entscheidungen zu treffen stehen. Die EU müsste die US-Regierung konsultieren bevor sie Änderungen in der Gesetzgebung einleitet, die den internationalen Handel beeinträchtigen könnten. Solche Regeln könnten den US-Behörden ermöglichen, direkt oder indirekt genügend Druck aufzubauen, um Gesetzesvorschläge, die ihren Interessen widersprechen, zu verhindern, oder existierende Regelungen neu zu verhandeln.

Diese und andere Einschränkungen des Regulierungsrechts oder etwas, was Aktionen, die im öffentlichen Interesse getroffen wurden, untergraben würden, müssen aus TTIP und aus jedem anderen Handels- oder Investitionsabkommen herausgenommen werden.

Garantie der Rechtsstaatlichkeit

Der Erfolg des Internets hat zur Förderung, den Schutz und der Wahrnehmung von Grundrechten online und offline beigetragen. Allerdings sehen wir zunehmend, wie Regierungen Privatunternehmen unter Druck setzen, damit diese in Online-Inhalte aktiv eingreifen und diese abhören und überwachen, um damit verschiedene politische Ziele zu erreichen (z.B. das Durchsetzen „geistiger Eigentumsrechte“). Diese willkürlichen Einschränkungen durch „freiwillige“ Vereinbarungen zwischen politischen Entscheidungsträgern und der Internet-Industrie untergraben grundlegende Menschenrechtsprinzipien und sind in der EU illegal gemäß Artikel 52 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

In den letzten Jahren waren die Regierungen der EU und der Vereinigten Staaten vor allem in Entwicklungsmaßnahmen eingebunden, um Vermittler zu ermutigen und/oder zu zwingen, Online-Inhalte nicht nur zu überwachen, sondern auch mit Sanktionen dagegen vorzugehen, wie die einseitige Sperrung von Diensten für Online-Service-Providern, die angeblich beispielsweise das Urheberrecht gebrochen haben.

Die Verhängung von Sanktionen durch Mittelsmänner, außerhalb der Rechtsstaatlichkeit, untergräbt die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, und, in Abhängigkeit der verwendeten Methoden, das Recht auf Privatsphäre sowie die Kommunikations- und Versammlungsfreiheit. Dadurch erscheint das Internet immer mehr wie eine Waffe, die Grundrechte untergräbt anstatt sie zu fördern.

Da die meisten globalen Online-Unternehmen amerikanisch sind, existiert eine offensichtliche Versuchung für die US-Regierung eine Strategie zu verfolgen, in der amerikanisches Recht oder die politischen Prioritäten von US-Unternehmen weltweit „freiwillig“ durchgesetzt werden. Die Vorschläge für den „Stop Online Piracy Act“ (SOPA) und das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) sind Beispiele für (fehlgeschlagene) Versuche, das Netz außerhalb der Rechtsstaatlichkeit zu überwachen. Kein Handelsabkommen sollte direkt oder indirekt EU-Bürger außergerichtlichen Regelungen durch Nicht-EU-Unternehmen auf der Grundlage von nicht-EU-Recht und ausländischen kommerziellen Interessen unterwerfen.

Angesichts der ernsten Bedrohung, die dieser jüngste Trend für den Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit darstellt, müssen alle Bestimmungen, die zu direkten oder indirekten privatisierten Durchsetzungsmaßnahmen führen, aus TTIP und aus jedem von der EU geschlossenen Handels- oder Investitionsabkommen ausgeschlossen werden. Dies umfasst Haftungsregelungen für Vermittler oder „Safe Harbour“-Bestimmungen für Ad-hoc-Strafmaßnahmen, die durch Internet-Zwischenhändler verhängt werden.

Einbeziehen einer Menschenrechtsklausel

Internationale Menschenrechtsstandards artikulieren die Rechte des Einzelnen und die Aufgaben und Verbindlichkeiten des Staates diese zu schützen. Allerdings hat der Prozess der Globalisierung und andere globale Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten die Auswirkungen von Unternehmen auf Menschenrechte vergrößert. Am 16. Juni 2011 unterzeichnete der UN-Menschenrechtsrat einstimmig die Leitprinzipien für Unternehmens- und Menschenrechte für die Umsetzung des UN „Protect, Respect & Remedy“ Rahmenwerks und schuf damit einen globalen Standard für die Verhütung und Bekämpfung der Gefahr einer nachteiligen Auswirkung auf die Menschenrechte in Verbindung mit Geschäftstätigkeiten.

In der besonderen Beziehung zwischen Handelsabkommen und Menschenrechten war die EU schon immer Standardsetter. Seit den 1990er Jahren hat die EU in ihren internationalen Handels- und Kooperationsvereinbarungen Menschenrechtsklauseln beigefügt, was es unter den unterzeichnenden Parteien zur Voraussetzung macht, Menschenrechte und demokratische Grundsätze zu schützen.

Dieser Tradition folgend empfehlen wir der Europäischen Kommission in TTIP (wie auch in anderen Handels- und Investitionsabkommen) folgende Menschenrechtsklauseln zu inkludieren:

  • Bestätigung von Verpflichtungen der Staaten unter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen relevanten Instrumenten für internationale Menschenrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
  • Die Zusicherung, dass Vertragsstaaten die Bestimmungen in der Vereinbarung im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen interpretieren.
  • Die Zusicherung, dass keine der Verpflichtungen aus dem Abkommen diese abändern werden hinsichtlich dem Respekt, dem Schutz und der Erfüllung der Grundrechte in der EU.
  • Eine Ausnahme, die es Parteien erlaubt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass es zu einer Verletzung der Grundrechte führt.
  • Einen Mechanismus, der periodische Menschenrechtsfolgenabschätzungen unterbreitet, die gemeinsam von einem speziellen Ausschuss des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments durchgeführt werden.
  • Einen Mechanismus, um Klagen vor nationale Gerichte zu bringen, um eine Untersuchung durch die zuständige Behörde in Menschenrechtsstreitigkeiten einzuleiten, die im Rahmen der Vereinbarung zu Tage treten.
  • Verfahren, um sicherzustellen, dass Bürger und Unternehmen gleich vor dem Gesetz sind.
  • Die Zusicherung, dass die Parteien der Vereinbarung auf keine Weise ihre eigenen Bürger privilegieren oder Nichtbürger diskriminieren, sondern nur nach ihrer Staatsbürgerschaft in einer Angelegenheit von dieser Vereinbarung betroffen sind, in Bezug auf die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit, Kriminalität oder wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses; wie international anerkannte Arbeitsnormen, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelstandards.
  • Einen zugänglichen Mechanismus um Sanktionen zu verhängen, wenn Grundrechte und Standards missbraucht werden und Dialog oder Vermittlung ausgeschöpft sind.

Grundrechte von EU-Bürgern können nicht Gegenstand des Handels sein. Handel ist verhandelbar. Die Grundrechte sind es nicht. Nichts in TTIP oder in anderen Handels- und Investitionsabkommen soll die Rechte und Freiheiten beeinträchtigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingebettet sind.

IP raus aus TTIP

Vor dem Beginn der TTIP-Verhandlungen brachten Gruppen der Zivilgesellschaft eine gemeinsame Erklärung heraus in der sie fordern, dass „Rechte an geistigem Eigentum“ aus TTIP ausgeschlossen werden. Wir wiederholen diese Forderung und bestehen darauf, dass TTIP jegliche Bestimmungen über Patente, Urheberrecht und andere Formen des sogenannten „geistigen Eigentums“ ausschließt. Da die EU-Mitgliedsstaaten und die EU nicht darüber entschieden haben, ob eine umfassende Harmonisierung von geistigem Eigentum wünschenswert ist, und wenn ja, in welchem Umfang, sollte jede Form der Harmonisierung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten das geistige Eigentum betreffend verhindert werden. Derartige Bestimmungen können unsere Rechte auf Kultur und freie Meinungsäußerung schaden und unseren Alltag auch anderweitig beeinflussen.

Vergangene internationale Handelsabkommen haben deutlich die Privilegien von multinationalen Konzernen auf Kosten der Gesellschaft im Allgemeinen vermehrt. Bestimmungen dieser Vereinbarungen können, neben vielen anderen Anliegen, die freie Meinungsäußerung begrenzen und den Zugang zu Lehrmaterial, wie Schulbüchern oder Fachzeitschriften, beschränken.

Um sicherzustellen, dass die Interessen der Bürger aufrechterhalten werden, müssen Regeln für geistiges Eigentum diskutiert und in demokratischen Organisationen angenommen werden und nicht im Zuge der TTIP Verhandlungen neu geschrieben werden, in Abwesenheit von demokratischer Kontrolle.

Regelungen zum „Geistigen Eigentum“ müssen daher aus TTIP ausgeschlossen werden.

Keine Datenschutzregeln in TTIP

Die US-Regierung hat einen Vorschlag für ein Kapitel über E-Commerce vorgestellt, mit einem allgemeinen Vorschlag zu Datenströmen, welches in TTIP inkludiert werden soll. Während die Privatsphäre aus dem Verhandlungsmandat ausgeschlossen wurde, bringt die Einbeziehung von „Datenströmen“ notwendigerweise die Privatsphäre und den Datenschutz wieder in die Diskussion.

Datenschutz und Privatsphäre sind Grundrechte, die unter der EU-Charta für Grundrechte anerkannt werden. Handelsvereinbarungen sind weder ein Forum, um Maßnahmen den Schutz der Privatsphäre betreffend zu diskutieren, noch ein Platz, wo neue Standards etabliert werden.

Die Diskussionen über Datenschutzstandards sollten getrennt gehalten werden und nur in Vereinbarungen enthalten sein, in denen es ausschließlich um die Übermittlung von personenbezogenen Daten geht und die von Experten in diesem Politikbereich ausverhandelt werden. TTIP darf keine Bestimmungen enthalten, die eine Architektur für Datenströme zwischen der EU und den Vereinigten Staaten erschaffen würden. Bei diesem Deal sollen keine Datenschutzbestimmungen enthalten sein und jegliches einsperren von bestehenden Datenübertragungsvereinbarungen soll verhindert werden.

Die Menschenrechte dürfen nicht als Handelshemmnis angesprochen werden und die Frage, ob eine Verordnung die Menschenrechte betreffend „sinnvoll“ und „akzeptabel“ ist, darf nicht mittels Streitbeilegung oder Regulierungszusammenarbeit adressiert werden.

Kein Wegsperren von Verschlüsselungsstandards

Während Verschlüsselung von größter Wichtigkeit ist, um die Sicherheit von persönlichen und sensiblen Daten sowie von sensibler Infrastruktur zu gewährleisten, könnte jedes Wegsperren von bestimmten Standards Schwachstellen erzeugen und somit kritische Informationen der Bürger und Unternehmen gefährden.

Um die ständige Aktualisierung und Verbesserung der hohen Verschlüsselungsstandards zu Gunsten der Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz zu gewährleisten, sollte TTIP kein Wegsperren von Verschlüsselungsstandards enthalten.

Keine Bestimmungen über Netzneutralität

Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Schreibens [Jänner 2015] haben weder die Vereinigten Staaten noch die Europäische Union eine klare Position zur Netzneutralität eingenommen. Jede Bestimmung in einem Handelsabkommen, das ein Wegsperren für künftige Reformen über das Telekommunikationspaket erzeugen könnte, sollte aus TTIP und aus jedem anderen Handels- und Investitionsabkommen ausgeschlossen werden.

Handelsabkommen sind nicht der Ort, um über Netzneutralität zu diskutieren, vor allem, wenn Reformen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in der EU stattfinden.

[Quelle: EDRi’s Red Lines on TTIP]

Brief an den EU-Rat: „Kehrt der Netzneutralität nicht den Rücken!“

Picture courtesy of Taramisu at Flickr.com (Creative Commons)

Paris, 26. November 2014 — Morgen am Donnerstag, den 27. November, wird sich der „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (VTE) Rat in Brüssel treffen, um den Gesetzesvorschlag der italienischen Präsidentschaft zum TK-Binnenmarkt zu beraten, der den Vertretungen der Mitgliedsstaaten am 14. November zugeschickt wurde. Dieser Text, der vorgibt auf den Schutz der Netzneutralität und somit der Freiheit unserer Kommunikation zu zielen, hat bedauerlicherweise die innovative und revolutionäre Qualität des EU-Parlament-Beschlusses vom 3. April verloren. Tatsächlich knickt die italienische Präsidentschaft vor den Industrie-Lobbyisten ein und ignoriert das massive Engagement der EU-Bürger, das im Frühling 2014 stattfand. Netzneutralität auf’s Spiel zu setzen bedeutet, Grundrechte und Freiheiten jedes einzelnen EU-Bürgers zu verletzen; deshalb und um unsere Vertreter an ihre Verantwortung zu erinnern, haben La Quadrature du Net und ihre europäischen Partner einen Brief an den EU-Rat geschickt; er ruft die Minister dazu auf, den Gesetzesvorschlag der italienischen Präsidentschaft abzulehnen und sich wieder dem Schutz echter Netzneutralität und somit dem Schutz der Grundrechte und Freiheiten von uns allen zuzuwenden.

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Sehr geehrte Mitglieder des Rates,

wir, die unterzeichnenden Organisationen, bitten Sie dringend, strikte Regeln für die Netzneutralität aufzustellen und den neuesten Vorschlag der italienischen Präsidentschaft zurückzuweisen.

Ohne klare Regeln zur Netzneutralität werden die größeren Zugangsanbieter zu Torwächtern – mit der Macht, ihren Kunden Zugang zu denjenigen zu gewähren, die dafür zahlen, und alle anderen auszuschließen.

Der italienische Vorschlag vom 14. November kann das Versprechen eines offenen Internets nicht einlösen; vor allem, weil ihm eine klare Definition von Netzneutralität fehlt und er nicht alle Formen von Onlinediskriminierung wie etwa Preisdiskriminierung wirksam unter Strafe stellt. Das Annehmen eines solchen oder ähnlichen Vorschlags würde zum Verlust der Netzneutralität führen und ernsthafte Rückschläge für Innovation und Freiheit in Europa und auf der ganzen Welt mit sich bringen.

Netzneutralität ist das Prinzip, dass alle Daten gleich behandelt werden sollen – sowohl im Netz als auch auf der Rechnung. Die Verankerung der Netzneutralität in das Gesetz ist die einzige Möglichkeit, sicherzustellen, dass das Internet offen für Innovationen und eine Plattform zur Förderung von Menschenrechten bleibt.

Netzneutralität ist gut für die europäische Wirtschaft

Im digitalen Markt begünstigt Netzneutralität den fairen Wettbewerb in Europa. Es wird gleichen Zugang zum Internet für kleine und große Unternehmen und Start-ups geben. Dies vergrößert zudem das Angebot für Kunden, ohne dass Zugangsanbieter Sieger und Verlierer des Marktes auswählen. Die Aushöhlung der Netzneutralität würde zur Entstehung neuer Hürden für den Onlinemarkt zu einer Zeit führen, in der die EU versucht, diese abzubauen.

Netzneutralität schützt Menschenrechte

Netzneutralität ist auch wichtig für die Menschenrechte und die Gesellschaft. Die Möglichkeit, sich frei auszudrücken, sollte nicht von der Gunst von Internetzugangsanbietern abhängen. Das heißt, dass Nachrichtenquellen und Inhaltsanbieter gleichermaßen ohne zusätzliche Datengebühren jedem zur Verfügung stehen sollten, völlig unabhängig davon, ob man für schnelleren Zugang bezahlen kann. Die Minimierung von Eingriffsmöglichkeiten in den Onlineverkehr verringert auch die Risiken für Zensur und Überwachung.

Dem derzeitigen Vorschlag fehlen klare Definitionen

Die Präsidentschaft scheint sowohl die Streichung der Definition von Netzneutralität als auch die von spezialisierten Diensten vorzuschlagen. Der Vorschlag enthält nur wenige Worte über die Zielsetzung von Netzneutralität und berücksichtigt nicht die Schlupflöcher über spezialisierte Dienste. Wir wissen aus Erfahrung, dass ein solch schwacher Text auf dem Telekommunikationsmarkt keinerlei praktischen Wert besitzt.

Der derzeitige Vorschlag erlaubt Preisdiskriminierung

Vielleicht am wichtigsten: Der Ratstext zu Artikel 23 geht nicht klar auf die Diskriminierung auf Grundlage der Preisstaffelung ein. Netzneutralität ist das Prinzip, dass Zugangsanbieter nicht das Recht haben sollten, zu entscheiden, wer ihre Kunden erreicht und wer nicht. Wenn bestimmte Dienste ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stehen, andere jedoch nicht, dann entsprechen die Auswirkungen der Blockade oder Drosselung diejenigen Dienste, die nicht für bevorzugten Zugang bezahlen können.

Der derzeitige Vorschlag erlaubt schnelle und langsame Strecken

Die Inkohärenz der „Verkehrsverwaltungsausnahmen“ ist derart vollständig, dass beinahe alles möglich wird.
Zum Beispiel erlaubt es Artikel 23.2f Zugangsanbietern konkret, mit dem Datenverkehr zu interagieren, um die Bereitstellung anderer Dienste zu gewährleisten. Das würde die Möglichkeit schaffen, bestimmte Dienste vertraglich auf eine „schnelle Strecke“ zu lenken, wodurch alle anderen Dienste automatisch auf eine langsamere Leitung zurückgreifen müssten. Artikel 23 beinhaltet eine Vielzahl solcher Ausnahmen, die Zugangsanbieter dazu ermächtigen würden, Blockade- und Zensurmaßnahmen zu ergreifen, die gemäß der EU-Satzung der Grundrechte gesetzeskonform sein müssen.

Wir brauchen echte Netzneutralität

Wir brauchen klare EU-Regeln, die jede Art von Netzdiskriminierung wie Blockaden, Drosselungen und Preisdiskriminierung unter Strafe stellen. Das beinhaltet auch so genannte „Zero-Rating-Dienste. Politische Führung wird benötigt. Entweder erkennen wir den Wert des offenen, demokratischen, innovativen Internets an und schaffen Gesetze, um es zu schützen, oder wir erlauben es ein paar früheren Monopolisten, ihr Monopol erneut aufzubauen, wodurch Wettbewerb, Innovation und die Freiheit der Kommunikation beschränkt werden. Der italienische Entwurf behauptet Ersteres zu tun, jedoch tut er klar das Letztere. Europa hat Besseres verdient.

Mit freundlichen Grüßen,

Bericht vom #DNP14 – Brandung 2.0

Vergangenes Wochenende am 20. und 21. September fand der Kongress für Datenschutz, Netzpolitik und digitale Freiheitsrechte im Gartenpalais Schönborn statt. Da die dort behandelten Themen eng bei den Kernthemen der Piratenpartei angesiedelt sind, ließ es sich der ÖDV – Exodus nicht nehmen, dort auch vorbeizuschauen. Laut Kongress-Webseite waren diese Themen:

  • Datenschutz / Privatsphäre
  • Überwachung
  • Vorratsdatenspeicherung
  • Fluggastüberwachung / PNR
  • ACTA und seine Erben
  • Urheberrecht
  • Netzneutralität
  • Informationsfreiheit
  • Open Data
  • Freie Infrastrukturen
  • sowie weitere Themen aus den Bereichen Netzpolitik, Datenschutz und unserer digitalen Freiheitsrechte.

Ist eigentlich nichts dabei, was nicht mit den Kernthemen der Piratenpartei zu tun hat. Also mit den ursprünglichen Kernthemen, abseits von Gender, Political Correctness und BGE. So begab es sich auch, dass insgesamt 4 Piraten zugegen waren, sogar ein Bundesvorstand ist gekommen. Bei einer geschätzten Besucherzahl von 30 – 40 (die Vortragenden mal herausgerechnet) schaffte es die Piratenpartei somit immerhin, 10 % der Anwesenden zu stellen. Nicht schlecht!

Der erste Vortrag, der besucht wurde, war vom Veranstalter selbst, Andreas Krisch, und handelte über „Datenschutz – Rechtsdurchsetzung“. Leider nur die letzten 10 Minuten davon mitbekommen, aber gleich startete der nächste Vortrag von Erich Möchl mit dem Titel:

ECHELON-Station Königswarte – Vortrag mit aktuellen Fotos aus luftigen Perspektiven

P1040673Bei diesem Vortrag ging es um NSA-Einrichtungen in Wien sowie um die Königswarte an der Grenze zur Slowakei, und um den Umstand, dass sich dort eine ECHELON-Station der US-Regierung befindet, um Daten von Satelliten abzugreifen.

Zuerst ging es aber um die drei NSA-Niederlassungen in Wien:

  • US-Botschaft in der Boltzmanngasse
  • NSA-Villa in Währing
  • Die obersten 3 Stockwerke des IZD-Towers in der Donau-City. (US-Vertretung bei den Vereinten Nationen)

Anhand von Fotos dieser drei Einrichtungen wurde gezeigt, dass verdächtige Wartungshäuschen auf dem Dach rumstehen. Und viele Antennen. Deshalb benötigt man auch zwischen diesen 3 Standorten Sichtkontakt, um eben ein performantes Breitbandnetz dazwischen aufbauen zu können. Im obigen Bild sieht man die Antennenreichweite der NSA-Villa, die sowohl den 9. Bezirk (US-Botschaft) als auch den 22. Bezirk (IZD-Tower) abdeckt.

P1040675Dann wurde noch über den TIER-B Status gesprochen, welchen Österreich bei der NSA einnimmt und der uns höher listet als die Hälfte der NATO-Staaten, und das, obwohl Österreich ja eigentlich neutral ist. Auf dem Papier zumindest. Noch jedenfalls. Weiter gings mit der Königswarte. Auch hier kamen zahlreiche Bilder, auf denen vor allem Antennen-Equipment zu sehen ist. Auch soll die Königswarte über ein unterirdisches Rechenzentrum verfügen, welches am Glasfasernetz hängt, um die ganzen Daten verarbeiten zu können, die über diese ECHELON – Station von Satelliten abgesaugt werden. Erich Möchel betonte, dass dort so teures Equipment rumsteht, dass man davon ausgehen kann, dass die Königswarte nicht vom finanzmaroden Österreichischen Bundesheer betrieben wird.

FragDenStaat.at und das Amtsgeheimnis – die ersten eineinhalb Jahre

Tanja Malle und fin vom Standard stellten ihr Projekt fragdenstaat.at vor und berichteten von ihrer Erfahrung, wie schwer es in Österreich sein kann, den Staat zu Transparenz zu bewegen. Ähnlich wie die Anfragen unter dem Freedom Of Information Act in den Vereinigten Staaten von Amerika sollen über die Webplattform Anfragen an die Bundesministerien und die Landesregierungen gestellt werden können. Mehr Möglichkeiten sollen bald folgen, da sich das Projekt erst in einer Anfangsphase befindet.

P1040676Anschließend fand noch ein Workshop mit den Beiden statt, wo gemeinsam Anfragen an den Staat herausgearbeitet wurden. Vorschläge wären zum Beispiel:

  • Wie hoch belaufen sich die Kosten aus Steuergeldern für den Schutz der Bilderberger-Konferenz 2015 in Telfs, Tirol?
  • Wie setzt sich die Finanzierung der Wiener Linien genau zusammen?
  • Wer finanziert und betreibt das Equipment auf der Königswarte?
  • Wieviel zahlt die Republik Österreich an Lizenz- und Schulungskosten an Microsoft?

Diskussion mit den neuen EU Parlamentarier_innen

Die Diskussion mit den neu gewählten EU-Parlamentariern war so lala. Obwohl bei jeder Partei jemand angefragt war, haben im Vorfeld nur 3 Personen zugesagt. Diese waren:

  • Angelika Mlinar [NEOS]
  • Michel Reimon [GRÜNE]
  • Josef Weidenholzer [SPÖ]

Von diesen 3 geladenen Personen ist jedoch nur eine einzige aufgetaucht, Michel Reimon von den Grünen. Josef Weidenholzer ließ sich durch seine Büroleiterin in Brüssel, Rebecca Kampl, vertreten. Für Angelika Mlinar kam Stefan Windberger, der es als Listenzweiter der NEOS fast ins EU-Parlament geschafft hat.

P1040679Themen waren Netzneutralität, TTIP … ja, eigentlich überhaupt Netzpolitik an sich und überhaupt. Offiziell ist in der EU niemand gegen Netzneutralität, über Spezialdienste wird die dann aber hintenrum ausgehebelt, wie zum Beispiel durch netflix. Mit Öttinger als EU-Digital-Kommissar war von den Anwesenden auch niemand glücklich. Dementsprechend „spannend“ waren die Antworten des Berufspolitikers und der Assistenten und es wurde während der Diskussion schnell in den Workshopraum zum oben erwähnten FragDenStaat.at – Workshop gewechselt.

[do:index] Offenheit ranken? Der digitale Offenheitsindex

Walter Palmetshofer stellte in diesem Workshop die Ergebnisse des schon am DNP13 vorgestellten Offenheitsindex vor. So wurden Linz, Innsbruck, Graz, Wien und Salzburg auf fünf Eigenschaften abgeklopft, die da wären:

  • Open Data
  • Open Source
  • Open Infrastructure
  • Open Policy
  • Open Education

Dieser Index soll auch ein Anreizsystem für Städte bilden, die im Offenheitsindex weiter nach oben kommen wollen und sich so an einem Punktesystem orientieren können, wie sie das erreichen können.

Die Ergebnisse und wie diese zustande kamen finden sich auf der Webseite des Projekts http://beta.do-index.org/austria/

Datenschutz ist wie die Frauenquote

Der Vortrag von Julia Schramm wollte die beiden Begriffe in Relation setzen. Irgendwie ging es um das Geschlecht von Bäumen, dass Eichen „männlich“ und „deutsch“ wären, wohingegen Pappeln eher mit „weiblich“ und „Frankreich“ assoziiert wurden. Eigentlich wären Datenschutz und Frauenquoten Feigenblätter, die Armut produzieren. Es wurde auch nach einem feministischen Ansatz im Datenschutz gefragt, gefunden, bzw. beantwortet wurde diese rethorische Frage hingegen nicht.

P1040683Als Beispiel wurde noch #TheFappening hinzugezogen, wo es der feministische Ansatz wäre, soetwas von vorneherein als uncool zu betrachten. Also, dass die Betreiber der Plattformen, auf denen diese Bilder gepostet wurden, einfach verweigern, diese zu hosten.

Ein Beispiel aus der deutschen Piratenpartei wurde hervorgekramt, wo jemand einen Twitterbot schrieb, der so eine Art linksradikale Datenbank anlegte, die dann auf Nazi-Seiten verbreitet wurden und dann Schlägertrupps vor Haustüren standen.

Als zum Schluss nur eine Frage zum Vortrag kam machte die Vortragende die Gegenprobe und fragte beim Publikum nach, wer denn das, was er gerade gehört hat, als kompletten Schwachsinn bezeichnen würde. Hier ging jedenfalls mehr als eine Hand in die Höhe.

Netwatcher Privacy Quizshow (DNP14 Special Edition)

Hier war die Piratenpartei Legion. Kunststück, leider haben bis auf 2 Personen die von Manfred Krejcik gut vorbereitete Quizshow verlassen, sodass auf der Bühne ein Team von zwei Piraten gegen ein Team von 2 Piraten antrat. Was soll man sagen? Gewonnen haben die Piraten. Verloren aber auch.

Garish / Kurt Razelli statt Metalab

P1040685Statt zur Afterparty im Metalab gings ins Haus der Musik zu Garish und Kurt Razelli. Dies könnte auch der Grund dafür sein, dass beim zweiten Tag nur der Nachmittag hier abgehandelt wird.

Die Initiative für Netzfreiheit – Vorstellung und Arbeitsweise einer netzpolitischen NGO in Österreich

Josef Irnberger und Martin Asmus haben in diesem Workshop ihren Verein vorgestellt. „Irgendwie“ aus der Piratenpartei 2010 / 2011 hervorgegangen, beschäftigt sich dieser mit Netzpolitik, Urheberrecht und Datenschutz. Die erfolgreichen ACTA-Proteste wurden herausgestrichen und die generelle Arbeitsweise vorgestellt.

P1040687Man sucht neue Mitglieder, zur Zeit gibt es sieben, aber auch Geld kann man spenden, wenn man sich nicht engagieren möchte. Der Verein betreibt das Prinzip der Duocracy, was bedeutet, dass ein neues Thema erst dann angegangen wird, wenn sich mindestens zwei Personen gefunden haben, die sich dafür interessieren.

Schwerpunkt Datenverarbeitung im Alltag: Energiedaten

Andreas Theurer sprach in diesem Vortrag unter anderem über die Einführung der Smart Meter, also über den digitalen Stromzähler, und welche Erfahrungen damit in anderen Ländern gemacht wurden.

P1040688Nachdem man sich eigentlich den gesamten Vortrag hindurch fragte, ob Herr Theurer nun für oder gegen die Einführung der neuen intelligenten Stromzähler ist, beantwortete er diese Frage am Ende des Vortrags selbst, indem er die drei notwendigen Punkte aufzählte, die man für eine erfolgreiche Einführung der Smart Meter braucht:

  • Akzeptanz, Vertrauen und Verständnis der Bevölkerung
  • Zeit
  • Geld

Schwerpunkt Datenverarbeitung im Alltag: Datenschutz in der Arbeitswelt im Licht der europäischen Politik

P1040689Christian Wachter behandelte aus der Sicht des Betriebsrates den Beschäftigtendatenschutz. Sein Fazit: Es gibt zuviel Überwachung am Arbeitsplatz und man muss zwischen betriebsrelevanten und unrelevanten Daten unterscheiden.

Datenschutzfreundliche Soziale Netzwerke: spontan und kurzlebig

Robert Riemann forscht zur Zeit in Frankreich an dezentralen sozialen Netzwerken, die sich peer-to-peer über WLAN verbinden, sodass man keinen Server benötigt. Ein weiterer Vorteil der MANets (Mobile Ad-Hoc Networks) ist, dass sich ein solches Netzwerk von selbst skaliert. Im Augenblick wird an einer HTML5 Browser-App gebastelt, die ein Soziales Netzwerk auf Basis eines MANets realisiert.

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Diskussion über Datenverarbeitung im Alltag

Die letzte Veranstaltung des Tages. Die Keynote-Speaker vom Nachmittag, Andreas Theurer, Christian Wachter und Ernest Pichlbauer führten eine Diskussion, die von Sarah Kriesche moderiert wurde.

P1040702Hier wurden nocheinmal die Themen vom Nachmittag angesprochen (ELGA, Smart Meter und der Beschäftigtendatenschutz). Bei ELGA sei das vermeintliche Datenschutzproblem ein Feigenblatt, das dem Streit zwischen dem Gesundheitsministerium und der Ärztekammer vorgeschoben wird. Beim Krankenanstaltenverbund KAV lägen alle Patientendaten unverschlüsselt rum, die E-Mails zwischen Ärzten und Krankenhäusern gehen alle unverschlüsselt herum. e-health führe überhaupt zu einer 2-Klassenmedizin. Smart Meter braucht man auch nicht überall. Beschäftigtendatenschutz ist wichtig. Vielen Dank an Andreas Krisch für das Organisieren dieser gelungenen Konferenz.

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